Nach VfGH-Urteil

Maskengegner drohen Lehrern mit Klagen

Österreich
08.01.2021 08:06

In den vergangenen Tagen sind bei zahlreichen Schulleitungen Drohbriefe eingelangt, in denen Maskengegner Direktoren und Lehrer auffordern, sich der Maskenpflicht an Schulen zu widersetzen. Sollten sie sich den Schulbehörden dennoch fügen, droht man ihnen mit strafrechtlichen Konsequenzen. Als Begründung wird eine im Dezember ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Maskenpflicht angeführt.

Der VfGH hatte im Dezember entschieden, dass die Verordnung zu Maskenpflicht und Schichtbetrieb im Frühjahr gesetzeswidrig war. Das Bildungsministerium hatte demnach seine Entscheidungsgrundlagen für diese Maßnahmen in der (bereits außer Kraft getretenen) Verordnung nicht nachvollziehbar darlegen können. Seit dem Beginn dieses Schuljahrs gelten allerdings neue Rechtsgrundlagen zur Maskenpflicht. Auch gegen diese wurde bereits geklagt, sie sind allerdings nach wie vor in Kraft.

Wiener Bildungsdirektion: Maskenpflicht nicht aufgehoben
Die Maskengegner versuchen nun, die Lehrer dazu zu bringen, dagegen zu „remonstrieren“. Sie sollen also ihre Vorgesetzten darauf aufmerksam machen, dass sie deren Weisungen für rechtswidrig halten. Diese müssten diese dann schriftlich erteilen. In der Wiener Bildungsdirektion bestätigte man gegenüber der APA, dass zahlreiche Schulen solche Schreiben erhalten haben. Diese seien jedoch nicht zu beachten - die derzeitige Maskenpflicht beruhe auf einer anderen Rechtsgrundlage als die vom VfGH aufgehobene.

Auch Personalvertreter appellieren an die Lehrer, den Schreiben nicht nachzukommen. Abgesehen von der neuen Rechtsgrundlage komme eine Remonstration auch nur gegen die Weisung eines Vorgesetzten in Betracht - die aktuellen Hygienevorschriften seien dagegen eine Verordnung.

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