23.12.2020 10:54

Anwalt im Talk

„Am 24. und 25. Dezember gibt es Verschärfungen“

Immer wieder herrscht Verwirrung um die bestehenden Verhaltensregeln zu Lockdown-Zeiten. An den Weihnachtsfeiertagen gibt es Anpassungen, damit das Weihnachtsfest in familiärer Umgebung durchgeführt werden kann. Rechtsanwalt Florian Horn klärt im Gespräch mit Moderatorin Raphaela Scharf offene Fragen und spricht von Verschärfungen am 24. und 25. Dezember anstelle von Lockerungen.

Der harte Lockdown hat uns ab dem 26. Dezember wieder fest in der Hand. Der dritte Lockdown ist sogar noch härter als der vorangegangene. Und auch an den Weihnachtsfeiertagen scheint nicht alles so maßgeschneidert zu sein, wie wir es uns dachten.

„Es gibt keine Risikoerhöhung“
Rechtsanwalt Florian Horn hat sich mit der Komplexität und Verständlichkeit der Verordnungen auseinandergesetzt. Dabei ist noch nicht alles einleuchtend. „Es gibt keinen sachlichen Grund, wieso es nicht möglich sein sollte, dass zwei Personen zwei andere Personen treffen dürfen. Es gibt keine Risikoerhöhung“, so der Jurist.

„Am 24. und 25. Dezember gibt es Verschärfungen“
Es mag komisch klingen, aber zu Weihnachten wird das Leben im privaten Raum eingeschränkt. „Derzeit ist ein Treffen mit mehreren Personen, wenn es vor 20 Uhr vorbei ist, nicht verboten. Am 24. und 25. Dezember gibt es Verschärfungen. Da wird der private Wohnraum geregelt“, beschreibt Horn die nicht ganz übersichtliche Ausnahmesituation. Wenn man über die Weihnachtsfeiertage in einem anderen Haushalt untergebracht ist, sollte man die Heimreise bereits am 25. Dezember antreten. „Wenn man erst am 26. Dezember zurückfährt, spricht man von einem Bruch der Ausgangssperre.“

Weitere juristische Details von Rechtsanwalt Florian Horn sehen Sie im Video (oben). 

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