Gesetzesnovelle:

Mindestlohn in Gemeinden

Burgenland
12.12.2020 14:10
Nach zahlreichen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Initiativen in den vergangenen Monaten folgt nun ein nächster wichtiger Schritt in Sachen Mindestlohn. Durch eine im Landtag beschlossene Gesetzesnovelle können Gemeindebedienstete ab 1. Jänner 2021 ebenfalls mit 1700 Euro netto entlohnt werden.

„Die Gemeinden des Burgenlandes haben sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Das zeigt auch die neue Gemeindefinanzstatistik“, betont Gemeindereferentin Astrid Eisenkopf. Das sei nicht zuletzt das Ergebnis der hervorragenden Arbeit der rund 950 Gemeindebediensteten im Land. „Diese Leistung darf aber nicht nur durch Danksagungen honoriert werden, sondern diese Anerkennung soll sich auch in den Geldbörsen der Mitarbeiter widerspiegeln. Genau diese Anerkennung bringen wir mit der Einführung des Mindestlohns zum Ausdruck“, so Eisenkopf.

SP-Klubobmann Robert Hergovich lobt, dass auch viele private Betriebe im Bezirk Eisenstadt-Umgebung bereits auf den Zug aufgesprungen sind und dass es nach Verhandlungen mit Landeschef Hans Peter Doskozil und Vertretern des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt gelungen sei, dass ab 2021 auch das Spitalspersonal den Mindestlohn erhält.

Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung

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