Prozess in Wien

Schüler ersticht Onkel: Nur 9 Monate teilbedingt

Wien
08.11.2010 21:59
Der 15-jährige Schüler, der in der Nacht auf den 6. Februar 2010 in der elterlichen Wohnung in Wien-Ottakring seinen 37 Jahre alten Onkel erstochen haben soll, ist am Montagabend im Straflandesgericht einstimmig von der Mordanklage freigesprochen worden. Stattdessen wurde er wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen infolge einer Notwehrüberschreitung zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Die Geschworenen billigten dem Burschen zu, zur Abwehr eines gegen ihn gerichteten Angriffs zu einem Küchenmesser gegriffen, dabei allerdings das gerechtfertigte Maß an Notwehr überschritten zu haben. Von seiner Strafe wurden dem bisher unbescholtenen Jugendlichen sechs Monate unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Da er den unbedingten Strafteil bereits abgesessen hat - der 15-Jährige hatte sich seit Anfang Februar in U-Haft befunden, die ihm zur Gänze auf das Strafausmaß anzurechnen war -, ordnete Richter Norbert Gerstberger noch im Verhandlungssaal die unverzügliche Enthaftung des Schülers an.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Christian Mayer gab vorerst keine Erklärung ab.

"Anklage beruhte nur auf Verdachtsmomenten"
Die Verhandlung hatte von Anfang an Zweifel genährt, ob der indische Staatsbürger Kala B. tatsächlich - wie von der Anklagebehörde angenommen - von seinem Neffen, der im Alter von fünf Jahren nach Österreich gekommen war, vorsätzlich zu Tode gebracht wurde. "Bei der Anklage handelt es sich um eine Vermutung, die auf Verdachtsmomenten beruht", betonte Verteidiger Rudolf Mayer. Er räumte ein, sein junger Mandant habe die Bluttat nach dem Auffinden der Leiche zwar gestanden, "aber Geständnisse sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auch stimmen".

Fest steht, dass Kala B. am Abend des 5. Februar die Familie seines Bruders besucht hatte und dabei wieder einmal betrunken und aggressiv auftrat. Daher wurde der amtsbekannte Gewalttäter schließlich von der Mutter des 15-Jährigen aus der Wohnung gewiesen, in der sich auch die 14 und elf Jahre alten Geschwister des 15-Jährigen und zwei weitere Onkel aufhielten, wovon einer jedoch noch vor Kala B. ging. Der Vater des 15-Jährigen war zum Tatzeitpunkt in Kanada.

Hausbewohnerin fand Leiche im Stiegenhaus
Am frühen Morgen des nächsten Tages fand eine Hausbewohnerin im Stiegenhaus die Leiche von Kala B. Wie die Obduktion ergab, war dieser an den Folgen eines Bauchstichs verblutet. Nachdem in der Wohnung der Verwandten des 37-Jährigen ein blutiges Küchenmesser gefunden werden konnte, schien klar, dass es dort zu der tödlichen Auseinandersetzung gekommen sein musste.

Wie der 15-Jährige schließlich der Polizei erklärte, sei der Onkel in der Nacht, als sich bereits alle schlafen gelegt hatten, zurückgekommen und habe an der Tür geläutet. Er habe diese einen Spalt geöffnet, den gewalttätigen Onkel aber nicht hineingelassen, sondern die Tür wieder geschlossen und sich sicherheitshalber ein Messer geholt. Als er zur Tür zurückkehrte, sei es ruhig gewesen, weshalb er diese ganz geöffnet habe, um nachzusehen, ob Kala B. verschwunden war. Darauf habe dieser den Vorraum betreten, ihn angegriffen und zweimal gegen die Brust geschlagen. Da habe er mit dem Messer "hingestochen", so der 15-Jährige bei seiner polizeilichen Einvernahme. Sein Onkel sei aus der Wohnung getorkelt, er habe die Tür zugemacht und sich schlafen gelegt.

Angeklagter wiederrief seine Darstellung der Tat vor Gericht
Diese Darstellung bezeichnete der Angeklagte nun als zur Gänze erfunden. In Wahrheit habe er sich um 22 Uhr schlafen gelegt und sei erst in der Früh aufgewacht, als Polizeibeamte gegen die Tür klopften. Er habe noch mitbekommen, dass seine Mutter den lästigen Onkel wegschickte, jedoch keine Gewalttätigkeiten gesehen oder gar selbst gesetzt. Er sei "unschuldig" und habe "mit diesem ganzen Thema eigentlich nichts zu tun", stellte der Schüler vor den Geschworenen fest:  "Ich hatte Angst, dass sie meine Mutter einsperren und dass meine Geschwister ins Kinderheim kommen." Deswegen habe er die Tat auf sich genommen.

Wie das ausführliche Beweisverfahren zeigte, gab es Verdachtsmomente, die zumindest für eine Mitwisserschaft der Mutter bzw. eines Onkels sprachen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen beide jedoch frühzeitig mangels Beweisen ein. In der Verhandlung gegen den Sohn bzw. Neffen entschlugen sie sich der Aussage. Im Gegenzug war der 15-Jährige von der Polizei am späten Abend ohne Rechtsbeistand und Vertrauensperson vernommen worden. Auch Übersetzer war keiner zugegen, obwohl die Deutschkenntnisse des Burschen eher lückenhaft sind. Wie dieser auf Befragen des vorsitzenden Richters angab, wurde dem Jugendlichen vor dem Polizeiverhör auch dahingehend keine Rechtsbelehrung erteilt, dass er ein Anrecht auf einen anwaltlichen Beistand hat. Vielmehr sei ihm von einem Polizisten mit einer zusammengerollten Zeitung auf den Hinterkopf geschlagen und er aufgefordert worden, vor dem Staatsanwalt bei seinem Geständnis zu bleiben.

Geschworene nahmen erstes Geständnis als Grundlage
Die Geschworenen kamen in ihrer Beratung zum Schluss, dass sich eine Situation, wie sie der Angeklagte in seinem Geständnis geschildert hatte, zugetragen hatte. Den Stich in den Bauch qualifizierten sie allerdings nicht als Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge, sondern als Versuch, den Angriff des Onkels abzuwehren, wobei dieser Versuch laut nicht rechtskräftigem Urteil den fahrlässig herbeigeführten Tod des 37-Jährigen zur Folge hatte.

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