24.11.2020 17:55 |

Pressefreiheit bedroht

Protestwelle gegen Gesetzesvorhaben in Frankreich

Ein Gesetzesentwurf, der die Verbreitung von Videos oder Bildern von Polizisten im Einsatz einschränken soll, hat eine große Protestwelle in Frankreich ausgelöst und das Verhältnis zwischen der Exekutive und der Presse erschüttert. Am Wochenende gingen Zehntausende Menschen gegen das Vorhaben auf die Straße. 33 Prominente appellierten an Präsident Emmanuel Macron, das Gesetz zurückzuziehen.

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Medien fürchten Einschränkungen der Presse- und Informationsfreiheit. Der umstrittene Artikel 24 sieht vor, dass die Veröffentlichung der Bilder dann strafbar ist, wenn es die böse Absicht gebe, den Beamten damit physisch oder psychisch zu schaden. Eine Formulierung, die viel Interpretationsspielraum lässt.

Reporter ohne Grenzen sieht großen Interpretationsspielraum
Zwar wird die Regierung nicht müde zu betonen, dass das Gesetz, welches gerade im Parlament debattiert wird, Journalisten nicht am Filmen oder Fotografien etwa auf Demonstrationen hindern soll. Organisationen wie Reporter ohne Grenzen fürchten allerdings, dass die Polizei auf Grundlage des Gesetzes Journalisten festnehmen oder ihnen die Kameras oder Handys abnehmen könnte.

„Die Qualität der Information wird niemals steigen, wenn ihre primäre Bedingung, die Freiheit, eingeschränkt wird“, monierte zuletzt die Zeitung „Le Monde“. In Frankreich waren immer wieder Polizeigewalt bei „Gelbwesten“-Protesten oder Festnahmen anhand von Videoaufnahmen aufgedeckt worden. Die Aufnahmen wurden dabei nicht immer von Reportern gefertigt. Frankreichs Regierung argumentiert hingegen, mit dem Gesetz die Polizei schützen zu wollen, die in sozialen Netzwerken immer wieder Angriffen ausgesetzt sei.

EU ermahnt Frankreich zur Achtung der Pressefreiheit
Auch international gab es Reaktionen zu dem Gesetzesvorhaben. Ein Sprecher der EU-Kommission betonte zuletzt, dass sich die Kommission von Kommentaren zu Gesetzgebungsvorhaben enthalte. „Aber in Krisenzeiten ist es umso wichtiger, dass Journalisten ihre Arbeit frei und sicher tun können“, sagte er weiter. Die EU-Kommission behalte sich vor, das Gesetz auf seine Übereinstimmung mit EU-Recht zu prüfen.

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