„Krone“-Ombudsfrau

Vater erreichte Meilenstein vor Finanzgericht

Ombudsfrau
30.10.2020 14:00

Auch ein Kampf gegen Windmühlen, sprich die österreichische Finanz, kann gewonnen werden. In Zukunft ist es möglich, Prozesskosten im Zusammenhang mit einer Behinderung steuerlich abzusetzen. Ein Vater hat dafür jahrelang gekämpft und nun recht bekommen!

Seit 17 Jahren kämpft Franz Zach um Gerechtigkeit für seine mittlerweile verstorbene Tochter. Diese war nach einem mutmaßlichen Ärztefehler schwer behindert. Der Zivilprozess ist noch nicht entschieden. Aber an einem Nebenschauplatz hat der Niederösterreicher einen Sieg errungen. Das Bundesfinanzgericht hat kürzlich entschieden, dass Kosten für einen Zivilprozess in Zusammenhang mit einer bei Behinderung ohne Anwendung eines Selbstbehaltes, aber unter Abzug des Pflegegeldes, absetzbar sind. Voraussetzung ist der Beweis, dass ein Prozess unvermeidbar war.

Kosten für Gericht, Anwalt oder Gutachter können dann als behinderungsbedingte Mehraufwendungen anerkannt und als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer abgesetzt werden. „Damit haben wir eine Judikatur geschaffen, die hoffentlich vielen Menschen behilflich sein wird“, freut sich Franz Zach über diesen „Meilenstein“. Behilflich bei Existenzabsicherung etwa bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auf dem Zivilprozessweg.

Finanzielles Risiko wird abgefedert
Das kann immense Summen verschlingen und Jahre dauern. Als Betroffener muss man sich das einmal leisten können. Mit der steuerlichen Absetzbarkeit wird das finanzielle Risiko abgefedert. „Meine Tochter ist leider nicht mehr am Leben. Es wäre in ihrem Sinne, vielen Menschen künftig mit dieser Judikatur zu helfen!“

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