Im Mordprozess gegen ein Frauentrio in Kärnten sind alle drei Angeklagten auch in der Neuauflage der Verhandlung schuldig gesprochen worden. Wie schon im Jänner wurde die Hauptangeklagte wegen Anstiftung zu Mord und Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Zweitangeklagte, die den eigentlichen Mord ausgeführt hatte, erhielt erneut 20 Jahre Haft, die Drittangeklagte wurde zu drei Jahren verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Der Wahrspruch der Geschworenen war einstimmig, und zwar in allen Anklagepunkten. Der vorsitzende Richter Manfred Herrnhofer sah das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen und eines Vergehens als erschwerend, dazu komme die Vorverurteilung. Das Geständnis bezüglich des Betrugs sei nur teilweise erfolgt, dazu fehle die Reumütigkeit.
Staatsanwältin Bettina Dumpelnik gab keine Erklärung ab. Christine Lanschützer, Verteidiger der Erstangeklagten, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Wolfgang Blaschitz, der die Zweitangeklagte vertritt, gab keine Erklärung ab. Auch der Anwalt der 62-Jährigen, Martin Prett, gab keine Erklärung ab.
Im Zentrum des Prozesses stand der Mord an einer 72-jährigen Villacherin im Oktober 2018. Die Zweitangeklagte hatte von Anfang an gestanden, die 72-Jährige getötet zu haben.
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