Schmuggel vermutet

781 Barren Gold und Silber in Kofferraum entdeckt

Vorarlberg
15.09.2020 11:10

Einen schwergewichtigen und überaus wertvollen Fund haben Beamte des Zolls kürzlich in Vorarlberg sichergestellt. Nicht weniger als 781 Barren Gold und Silber hatten drei Tschechen in ihrem Auto und wollten diese offenbar durch Österreich in ihre Heimat transportieren, ohne ihre Fracht beim Zollamt zu melden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Mitte August hatten Beamte des Zollamts Feldkirch Wolfurt den offensichtlich richtigen Riecher und hielten den Wagen dreier Tschechen auf, die über die Grenze von Liechtenstein eingereist waren. Bei der Befragung erklärte die Familie laut Angaben von Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums, dass sie nach einer Bargeldbehebung in Liechtenstein eigentlich „ungeplant über die Grenze nach Österreich gefahren“ seien. Der Grund: eine vergessene Jacke in einem Hotel in Feldkirch.

Drei Alu-Koffer mit wertvollem Inhalt
Doch die Beamten hakten nach und ließen sich den Inhalt des Kofferraums zeigen, in dem drei auffällige Alu-Koffer entdeckt wurden. „Erst auf Nachfrage wurde angegeben, dass darin Silber wäre, das aus zwei Schließfächern stammt“, so Pasquali. Von mitgeführtem Gold wollten die Verdächtigen jedoch nichts wissen, wurden jedoch Lügen gestraft, als die Beamten einen Blick in die Handtasche der erwachsenen Tochter warfen. 74 Barren Gold kamen darin zum Vorschein.

Insgesamt stellte der Zoll neben den Goldbarren auch 707 Barren Silber sicher - der Gesamtwert beläuft sich auf rund 700.000 Euro.

Ab 10.000 Euro muss Meldung an den Zoll erfolgen
Personen, die in die Europäische Union einreisen oder aus ihr ausreisen und
Geldmittel, Gold und andere Edelmetalle im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden, was in diesem Fall nicht geschehen ist. Allein die Einfuhrabgaben für das Silber belaufen sich auf rund 97.000 Euro, informierte Pasquali.

Die Barren wurden in der Folge beschlagnahmt, den Fahrzeuglenker erwartet nun ein Finanzstrafverfahren. Ihn erwartet zusätzlich zur Entrichtung der Einfuhrabgaben eine beträchtliche Geldstrafe. Die Ermittlungen der Zollfahndung sind noch im Laufen.

„Im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus ist die Bekämpfung illegaler Geldbewegungen von wesentlicher Bedeutung“, so Finanzminister Gernot Blümel. „Jeder Finanzplatz birgt in sich das Risiko, für Geldwäscherei missbraucht zu werden. Umso entschlossener gehen die Zöllnerinnen und Zöllner an die Bargeldkontrollen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit heran. Mit Konsequenz und Beharrlichkeit wirken sie diesen Betrügereien erfolgreich entgegen!“

Anwalt: „Bank- und Depotwechsel“
Wie der Anwalt der Familie, Martin Spornberger, via Aussendung betonte, sei die Familie an diesem Tag ungeplant mit dem Wagen zur österreichischen Zollstelle gelangt. Ursprünglich hätte diese das Edelmetall „infolge eines Bank- und Depotwechsels“ von Liechtenstein zu einem Schweizer Bankinstitut nach Zürich überführen und dort einlagern wollen. Für Anlagegold und Silber würden keine Zollabgaben anfallen, darüber hinaus bestünde für Anlagegold auch eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer. Aufgrund der konkreten Umstände sollte auch keine Einfuhrumsatzsteuer für Silber festzusetzen sein. „Bei richtiger rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes war daher gar keine Zoll- oder Steuerpflicht gegeben. Entsprechend kann auch der Tatbestand des Schmuggels nicht erfüllt worden sein“, so der Anwalt.

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