Am vergangenen Freitag wurden die Corona-Maßnahmen verschärft, seit heute gelten die neuen Regeln - auch bei uns in Kärnten, obwohl die Corona-Ampel in allen Bezirken auf grün steht. Das sorgte für Kritik von Seiten des Intensivkoordinators für Kärnten, Primar Dr. Rudi Likar. Einen Überblick über die neuen Maßnahmen bietet dieser Artikel.
Seit Mitternacht gelten wieder die generelle Maskenpflicht im Handel und bei Dienstleistungen mit Kundenkontakt. Außerdem gibt es neue Corona-Maßnahmen im Gastronomie-Bereich: Speisen und Getränke dürfen nur mehr am Tisch serviert werden, nicht mehr an der Theke.
Wo gilt überall Maskenpflicht?
Bisher betraf das verpflichtende Tragen von Mundschutzmasken den Lebensmittelhandel, Apotheken, Banken, Tankstellen und Öffis. Nun wurde die Maskenpflicht auf mehrere Bereiche ausgeweitet: Im gesamten Handel und bei jeglicher Form des Kundenkontaktes müssen Masken getragen werden - außer es gibt andere Schutzeinrichtungen wie etwa Plexi-Glas-Trennwände. Alles zur Maskenpflicht in den Schulen gibt‘s hier. Einrichtungen, in denen ab sofort eine Maskenpflicht herrscht, sind auch:
Neue Corona-Regeln für die Gastronomie
Essen und Trinken ist seit heute nur noch an einem Tisch und im Sitzen erlaubt - Ausschank an der Bar gibt es keinen mehr. Damit soll vermieden werden, dass Gäste in Lokalen und Restaurants zu eng zusammenstehen. Maskenpflicht gilt in der Gastro nur für Personal, die Gäste brauchen keinen Mund-Nasen-Schutz. Was bleibt ist der Mindestabstand: Zu Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, ist ein Abstand von mindestens einem Meter zu halten. Die Sperrstunde bleibt wie gehabt bei ein Uhr.
In Hotels müssen Masken in jenen Bereichen getragen werden, die öffentlich zugänglich sind. So soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus minimiert werden. Ein Hotel auf der Turrach musste ja am Wochenende den Betrieb einstellen, weil ein Gast mehrere Mitarbeiter mit Covid-19 angesteckt hat.
Wie viele Teilnehmer bei Veranstaltungen?
Was Events angeht, gibt es mehrere Vorschriften: Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze in Innenbereichen dürfen nicht mehr als 50 Personen anwesend sein. Bei Open-Air-Veranstaltungen gleicher Art liegt die Grenze bei 100 Teilnehmern. Gibt es aber zugewiesene Sitzplätze, so dürfen im Innenbereich maximal 1500 Personen und im Freien maximal 3000 Personen dabei sein. Bei zugewiesenen Plätzen dürfen Mundschutzmasken abgenommen werden.
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