Corona eindämmen
Deutschland: Maximal 25 Personen bei Privatfeiern
Geht es nach der deutschen Bundesregierung, sollen an privaten Feiern bis auf Weiteres nur noch maximal 25 Menschen teilnehmen können. Außerdem sollen wegen der Corona-Pandemie Großveranstaltungen bis 31. Dezember verboten bleiben.
„Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können“, heißt es in der Beschlussvorlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten. Die Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen gelte etwa für „Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen“.
Außerhalb des Privatbereichs maximal 50 Personen
Die Begrenzung auf 25 Teilnehmer solle bei Zusammenkünften „in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken“ gelten. Bei „privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs“ sollten zukünftig 50 Teilnehmer erlaubt sein. Auch bei privaten Feiern solle - „wo immer möglich“ - ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. „Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden“, heißt es weiter in der Vorlage.
Verstoß gegen Maskenpflicht kostet bald 50 Euro
Zudem sollen in Deutschland Verstöße gegen die Maskenpflicht, die etwa im Nahverkehr gilt, nach Vorstellung der deutschen Regierung künftig generell mit einer Strafe von mindestens 50 Euro geahndet werden.
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