Schulbuch-Aktion

RH: “Selbstbehalt von Familienbeihilfe abziehen”

Österreich
09.09.2010 11:44
Der Rechnungshof (RH) empfiehlt Änderungen beim Schulbuch-Selbstbehalt. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung sollte der jährlich zu zahlende Selbstbehalt einmal im Jahr von der Familienbeihilfe abgezogen werden, so der RH in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht, in dem die Schulbuchaktion überprüft wurde. Damit würde man Millionen von Erlagscheinen sparen, welche die Eltern derzeit verwenden müssen.

Dazu wäre es notwendig, die Höhe der Selbstbehalte - ähnlich der altersabhängigen Staffelung der Familienbeihilfe - an das Alter der Schüler zu knüpfen. Derzeit hängt der Selbstbehalt vom jeweiligen Schulbuchlimit für die einzelnen Schulformen ab.

Weniger Erlagscheine - mehr Kontrolle
Vorteil einer solchen Regelung wäre, dass der Druck und die Verteilung von mehr als einer Million Erlagscheinen wegfiele, mit denen die Selbstbehalte in Höhe zwischen rund zwei und 20 Euro pro Schüler überwiesen werden. Dies würde nicht nur die Finanzämter von einem hohen Manipulationsaufwand befreien, sondern auch die Schulen wesentlich entlasten, betonten die Prüfer. 

Zudem waren die in den Schulen 2003/04 bis 2007/08 tatsächlich einbezahlten Selbstbehalte um insgesamt 1,83 Millionen Euro niedriger als die für diesen Zeitraum ermittelten Soll-Zahlungen, regelmäßige Kontrollen der Selbstbehalte seien nicht erfolgt. Das könnte sich ändern, sollte Schulbuchaktion einer Änderung unterzogen werden. MIt Hilfe des Abzugs von der Familienbeihilfe könnten die Zahlungen sichergestellt werden.

Schulbuchaktion geprüft
Grundsätzlich hält der RH die 1972 eingeführte Schulbuchaktion für "zweckmäßig", um das gesteckte Ziel zu erreichen, die finanziellen Lasten, die den Eltern durch die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder erwachsen, zu erleichtern. Dafür wurden 2007/08 rund 104 Mio. Euro aufgewendet, die durchschnittlichen Kosten pro Schüler beliefen sich auf rund 87 Euro.

Allerdings hätten nur 22 Prozent der Schulen mit dem limitierten Schulbuchbudget das Auslangen gefunden, zitiert der RH eine 2009 im Auftrag des Familienministeriums erstellte Evaluierungsstudie der Schulbuchaktion. Diese Schulen hätten das vor allem durch die Wiederverwertung von Schulbüchern erreicht. An drei von vier Schulen reichte das vorhandene Schulbuchbudget nicht für eine Vollversorgung der Schüler aus, selbst bei Wiederverwendung von Schulbüchern.

Wiederverwertung der Bücher keine Dauerlösung
87 Prozent der Schulen organisierten eine Wiederverwendung von Schulbüchern. Diese wurde allerdings durch den wachsenden Anteil an Arbeitsbüchern, die mangelnde Haltbarkeit, die Kurzlebigkeit von Schulbüchern, die geringe Akzeptanz der Wiederverwendung und den hohen Aufwand für die Schulen erschwert. Die Prüfer empfehlen daher, in den Verhandlungen mit den Schulbuchverlagen zu versuchen, beispielsweise Neuauflagen mit nur unwesentlichen Änderungen zu verringern.

Weitere Kritikpunkte des RH betreffen unübersichtliche Schulbuchlisten mit veralteten und kaum bis nicht mehr bestellten Unterrichtsmittel, einen seit 1978 nicht mehr veränderten und damit nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Vertrag mit den Regelungen über die Abrechnung zwischen dem Familienministerium und den Schulbuchhändlern oder Überschreitungen der Preisobergrenze für Schulbücher und dadurch entstehende Mehrkosten.

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