Welser Magistrat

Hakenkreuz im Zimmer kein Kündigungsgrund

Oberösterreich
19.05.2020 10:00

Auch dreieinhalb Jahre nach Auffliegen der Hakenkreuz-Affäre am Welser Magistrat ist die Causa nicht erledigt. Sowohl die Entlassung als auch die in weiterer Folge ausgesprochene Kündigung hoben die Richter auf.

Ende 2017 posierte ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes der Stadt Wels vor einer Hakenkreuzfahne. Das Foto gelangte an die Öffentlichkeit. Die Stadt entließ den Mitarbeiter. Der oberste Gerichtshof hob die Entlassung auf. Es folgte die Kündigung. Die nun das Oberlandesgericht Linz aufhob.

Schritt vor obersten Gerichtshof?
„Mein Mandant hat weder das Foto veröffentlicht, noch steht er der NS-Ideologie nahe. Diese Fahne hatte er von seinem Großvater, der eine wichtige Person in seinem Leben war“, so Anwalt Hubert Niedermayr. Die Stadt Wels kann nun vor den obersten Gerichtshof ziehen.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt