Welser Magistrat

Hakenkreuz im Zimmer kein Kündigungsgrund

Oberösterreich
19.05.2020 10:00

Auch dreieinhalb Jahre nach Auffliegen der Hakenkreuz-Affäre am Welser Magistrat ist die Causa nicht erledigt. Sowohl die Entlassung als auch die in weiterer Folge ausgesprochene Kündigung hoben die Richter auf.

Ende 2017 posierte ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes der Stadt Wels vor einer Hakenkreuzfahne. Das Foto gelangte an die Öffentlichkeit. Die Stadt entließ den Mitarbeiter. Der oberste Gerichtshof hob die Entlassung auf. Es folgte die Kündigung. Die nun das Oberlandesgericht Linz aufhob.

Schritt vor obersten Gerichtshof?
„Mein Mandant hat weder das Foto veröffentlicht, noch steht er der NS-Ideologie nahe. Diese Fahne hatte er von seinem Großvater, der eine wichtige Person in seinem Leben war“, so Anwalt Hubert Niedermayr. Die Stadt Wels kann nun vor den obersten Gerichtshof ziehen.

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