Corona-Verordnung

Schriftliche Matura: Prüfung „sticht“ Zeugnisnote

Österreich
22.04.2020 14:04

Ab Mai verlagert sich der Unterricht schrittweise in die Klassen. Den Anfang machen die Maturanten, die bereits am 4. Mai starten. Für die Benotung der schriftlichen Matura zählen heuer die Prüfungsnote sowie die Zeugnisnote der Abschlussklasse zu gleichen Teilen. Steht ein Schüler dann genau zwischen zwei Noten, „sticht“ die Prüfungsnote. Das hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Verordnung festgelegt. Diese Bestimmungen wurden für heuer aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt. Bisher entsprach die Maturanote einfach der Prüfungsnote.

Beispiel: Hat ein Prüfungskandidat etwa in einem Fach einen Zweier auf die schriftliche Prüfung und einen Dreier im Zeugnis der letzten Klasse, bekommt er einen Zweier im Maturazeugnis. Bei einem Vierer im Zeugnis und einem Zweier bei der Prüfung gibt es ein Befriedigend. Ein Vierer im Zeugnis und ein Fünfer auf die Prüfung führt zu einem Nicht genügend, das aber mit einer Kompensationsprüfung ausgebessert werden kann.

Auch Zeitplan fix festgelegt
Fix festgelegt wurde außerdem der Zeitplan: Die Zentralmatura startet am 25. Mai mit den nichtstandardisierten Prüfungsgebieten (etwa Russisch an AHS oder den Fachklausuren an den BHS). Es folgen Deutsch (26. Mai), Englisch (27. Mai), Mathematik (28. Mai), Französisch, Latein und Griechisch (jeweils 29. Mai), Spanisch, Kroatisch, Ungarisch und Italienisch (jeweils am 3. Juni) sowie Slowenisch (4. Juni). Die Kompensationsprüfungen im Falle negativer Noten sind dann von 22. bis 24. Juni. Für den ab 4. Mai gestaffelt beginnenden Schulbetrieb wird es zudem detaillierte Hygienevorgaben geben.

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Die mündliche Matura entfällt heuer grundsätzlich. Stattdessen werden für das Maturazeugnis die Noten des Zeugnisses der letzten Klasse in den für die mündliche Matura ausgewählten Fächern herangezogen. Wer sich verbessern möchte, kann aber freiwillig antreten. Das muss er bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung bekannt geben, heißt es in der Verordnung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch jene Schüler, deren vorwissenschaftliche Arbeiten bzw. Diplomarbeiten mit einem Fünfer bewertet wurden, sagen, ob sie sich diese Note durch eine Präsentation der Arbeit ausbessern wollen.

Ergänzungsunterricht startet am 4. Mai
Weitere Vorgaben: Bis 24. April sind die Maturanten über ihren derzeitigen Leistungsstand zu informieren, von 4. bis 22. Mai ist ein Ergänzungsunterricht abzuhalten. Die Schüler dürfen sich aber nur in jenen Fächern dafür anmelden, in denen sie auch maturieren oder in denen sie eine Leistungsfeststellung benötigen oder wünschen. Verpflichtend ist der Ergänzungsunterricht dann, wenn im betreffenden Fach schriftlich maturiert wird und im zweiten Semester keine Schularbeit geschrieben wurde.

Die „Krone“ schafft gemeinsam mit Bildungsexperten Abhilfe in dieser herausfordernden Zeit und stellt neben einer Fülle an Lerntipps auch eine laufend erweiterte Auswahl an Übungen für unterschiedliche Schulstufen auf krone.at/hausaufgaben zur Verfügung.

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