Nazimode-Parodie

D: “Storch Heinar” darf weiter rechte Szene verspotten

Ausland
21.07.2010 18:21
Das Satire-Modelabel Storch Heinar verstößt nach Auffassung des Nürnberger Landgerichts nicht gegen Markenrechte des in der rechtsextremen Szene beliebten Modelabels Thor Steinar. Ein Urteil will die Zivilkammer zwar erst am 11. August verkünden. Der Vorsitzende Richter Horst Rottmann sagte jedoch schon zum Prozessbeginn am Mittwoch in Nürnberg, die Kammer sehe weder bei der Optik noch beim Wortklang Verwechslungsgefahr.

"Die Ähnlichkeit ist zu gering", sagte Rottmann und empfahl der Firma Mediatex daher, ihre Unterlassungsklage gegen den SPD-Politiker Mathias Brodkorb fallenzulassen. Mediatex besteht allerdings auf einem Urteil. Der SPD-Landtagsabgeordnete Brodkorb aus Mecklenburg-Vorpommern vertreibt die Storch-Heinar-Produkte im Rahmen eines satirischen Projektes gegen Rechts im Internet. Der schmächtige Wappenvogel trägt dabei Hitlerbärtchen und Stahlhelm.

Die brandenburgische Firma Mediatex bedruckt die T-Shirts, Pullover und Sweatshirts ihrer Marke Thor Steinar mit Runen, Totenköpfen und altdeutschen Schriftzeichen. Ihre Mode wird häufig von Anhängern der rechtsextremen Szene getragen. Sie wirft dem SPD-Politiker vor, dass sein Storchen-Logo sowohl optisch dem Logo von Thor Steinar entspreche als auch vom Wortklang her. Es verletze damit Markenrechte und verunglimpfe die Marke.

"Thor und Storch sind nicht verwechselbar"
Richter Rottmann sah das anders. "Es besteht keine Gefahr, dass mit dem Storch eine Nähe zur Marke der Klägerin vermutet wird", sagte er. Beim Betrachten des Vogels komme keine Assoziation mit einem Andreaskreuz auf. Wenngleich beide Marken die gleiche Anzahl an Silben und die gleichen Vokale verwendeten, bestehe dennoch ein Unterschied. "Thor und Storch sind nicht verwechselbar", sagte Rottmann. Eine Verunglimpfung der Marke Thor Steinar zum Zweck der Gewinnerzielung könne er ebenfalls nicht erkennen, sondern vielmehr eine Persiflage als kritische Gegenüberstellung. Diese satirische Verfremdung falle unter die Kunstfreiheit.

Erfolg haben dürfte dagegen die Unterlassungsklage hinsichtlich der Mediatex-Marke Wüstenfuchs. Unter demselben Label hatte Brodkorb im Internet sogenannte Kampftaschen zum Preis von 29,90 Euro feilgeboten. Er habe nicht gewusst, dass Wüstenfuchs eine eingetragene Marke von Mediatex sei, sagte sein Anwalt Dirk Fissl. Die Höhe des Schadensersatzes blieb offen.

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