„Krone“-Ombudsfrau

Vorzeitige Auszahlung aus Pensionskasse hat Hürden

Ombudsfrau
04.03.2020 06:00

Eine zusätzliche finanzielle Vorsorge ist gut. Vor allem, wenn man im Notfall auf sie zurückgreifen kann. Bei Betriebspensionen ist das meistens nicht möglich. Eine Leserin aus Oberösterreich hätte diesen Notgroschen dringend während ihrer Arbeitslosigkeit gebraucht. Bekommen hat sie ihn nicht.

Knapp 19.000 Euro beträgt das Guthaben von Edith S. bei der Valida Pensionskasse. Ihr ehemaliger Arbeitgeber hat dort für sie eine Betriebspension einbezahlt. „Während meiner zweijährigen Arbeitslosigkeit hätte ich dieses Geld dringend gebraucht“, schildert die Oberösterreicherin. Auf ihre entsprechende Anfrage hat die 55-Jährige allerdings eine negative Antwort erhalten. Denn der Gesetzgeber erlaubt eine Auszahlung nur dann, wenn das Guthaben weniger als 12.300 Euro beträgt.

Pensionskassenlösungen seien vom Gesetzgeber als betriebliche Vorsorgemodelle konzipiert, mit dem Ziel, dass später einmal laufende Pensionsleistungen ausbezahlt werden, ließ die Valida Ihre Ombudsfrau wissen. Die vorzeitige Auszahlung des vorhandenen Kapitals ist eben nur möglich, wenn es die „magische“ Grenze nicht überschreitet.

Frau S. hat vor kurzem einen Job gefunden, und damit ist auch ihr finanzieller Engpass beendet. Wie viel sie letztendlich bei ihrem Pensionsantritt aus der Valida Pensionskasse ausbezahlt bekommt, wird man sehen. Je nachdem, wie gut das Geld dort angelegt wird.

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