Coronavirus

Vater in Quarantäne: Hilfloser Sohn (17) gestorben

Ausland
04.02.2020 16:34

Äußerst tragischer Todesfall in der vom Coronavirus heimgesuchten chinesischen Provinz Hubei: Der schwer behinderte Jugendliche Yan Cheng starb, nachdem sein Vater in Quarantäne genommen worden war. Der 17-Jährige, der auf seinen Rollstuhl angewiesen war und weder sprechen noch selbstständig essen konnte, blieb allein zu Hause zurück. Er überlebte eine Woche, sein Leichnam wurde Ende Jänner gefunden, teilten die chinesischen Behörden am Dienstag mit.

Der Vater, Yan Xiaowen, kam am 22. Jänner in Quarantäne. Fünf Tage später wurde beim ihm das Coronavirus diagnostiziert. Verzweifelt veröffentlichte er Hilferufe im Internet und bat darum, dass jemand nach seinem hilflosen Sohn sehen möge. Diese Appelle kamen jedoch zu spät: Der Jugendliche, der an den Folgen einer frühkindlichen Hirnschädigung litt, starb am 29. Jänner.

Wut und Empörung in Online-Netzwerken
Yan habe darauf gehofft, dass sich Angehörige, die Vorsteher seines Heimatdorfes oder Ärzte um seinen Buben kümmern würden, erklärte die Regierung von Hongan. Nach dem Vorfall wurden der örtliche Vorsitzende der Kommunistischen Partei und der Bürgermeister abgesetzt. In den Online-Netzwerken brachen sich Wut und Empörung Bahn. „Ich bin so wütend und traurig“, schreib ein Nutzer. „Es ist zu widerlich.“

Hunderte Tote und 20.000 Erkrankte in China
In Festland-China gibt es nach offiziellen Angaben inzwischen 425 Tote und mehr als 20.000 Kranke durch das Virus. Auch in der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong wurde mittlerweile ein erster Todesfall gemeldet. Einen Toten gab es am Wochenende auch auf den Philippinen - es handelt sich um das erste Todesopfer außerhalb Chinas. In Österreich gab es zuletzt mehrere Verdachtsfälle, die Tests erbrachten jedoch allesamt negative Ergebnisse.

Virus verbreitet: Chinesin droht Todesstrafe
Wie die chinesischen Behörden am Dienstag außerdem mitteilten, ist eine Frau verhaftet worden, weil sie die Auflagen zum Coronavirus verletzt haben soll. Sie sei in Kontakt mit einer Person aus einem von der Epidemie betroffenen Gebiet gewesen und habe dies „absichtlich verschleiert“. Ihr droht nun die Todesstrafe.

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