EU-Länder als Vorbild

Wie die Sicherungshaft rechtlich möglich ist

Österreich
17.01.2020 06:00

Seit vor knapp einem Jahr ein amtsbekannter, mehrfach vorbestrafter Asylwerber den Leiter des Sozialamtes Dornbirn (Vorarlberg) erstochen hat, will die Diskussion um die Sicherungshaft nicht verstummen. Und bekam jetzt mit einer Erwähnung im türkis-grünen Regierungsprogramm neue Nahrung.

In vielen EU-Staaten ist die Präventivhaft gängige Praxis: wie in Irland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Griechenland und Zypern.

Unterschiedliche Praktiken in Deutschland
In Deutschland, wo das Polizeirecht den „Unterbindungsgewahrsam“ definiert, ist die Haftdauer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen muss ein so genannter „Gefährder“ schon nach einem Tag entlassen werden, in Bayern ist unter bestimmten Voraussetzungen und richterlicher Bewilligung eine unbegrenzte Anhaltung möglich.

In den Niederlanden wird die Präventivhaft immer wieder angewendet. Der Europäische Gerichtshof gab dafür grünes Licht. In einem Grundsatzurteil entschieden die Richter, dass eine Präventivhaft zum „Schutz der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung“ zulässig ist. Die Spezialhaft ist in den Niederlanden auf sechs Monate beschränkt und darf in Ausnahmefällen um neun Monate verlängert werden.

In Frankreich wurde zur Bekämpfung des Terrorismus der Notstand verhängt. In diesem Zusammenhang ist Hausarrest zulässig. In Ungarn werden Flüchtlinge in Transitzonen angehalten.

„Undenkbar ohne richterliche Kontrolle“
Dass die Vorschriften in jedem Land anders sein müssen, liegt an den unterschiedlichen Verfassungen. Österreich hat eine besonders strenge, Präventivhaft war bisher nicht vorgesehen, weshalb Bestimmungen geändert werden müssen. In der türkis-blauen Regierung wurden als maximale Dauer für die Sicherungshaft 18 Monate angedacht. Die frühere Präsidentin des VfGH, Brigitte Bierlein, äußerte Bedenken. Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, plädiert jedenfalls für eine richterliche Kontrolle: „Ohne eine solche halte ich es für undenkbar.“

Peter Grotter und Chantal Dorn, Kronen Zeitung

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