Zankapfel Gehälter

Lohnerhöhung zu gering? Betriebsrat klagt den ORF

Medien
16.01.2020 07:46

Es kriselt wieder einmal am Küniglberg: Der Zentralbetriebsrat hat am Dienstag Klage gegen den ORF eingebracht, weil sich die Geschäftsführung nicht an die vereinbarte Gehaltsrunde für die diversen ORF-Kollektivverträge gehalten haben soll. Die Rundfunkleitung meint dagegen, der Betriebsrat verlange nun ein anderes Berechnungsmodell, was rechtlich gar nicht möglich sei. Die Personalvertreter halten ihrerseits dagegen, es würden „Textpassagen aus der Vereinbarung plötzlich zu unserem Nachteil interpretiert“.

(Bild: kmm)

Die Geschäftsführung sei einseitig von der Vereinbarung abgerückt, hieß es aus dem Betriebsrat. Dies bedeute für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein reales Minus von einem halben Prozentpunkt für 2020, berichtet der „Standard“. Der ORF-Zentralbetriebsrat hat daher am Dienstag eine Feststellungsklage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebracht. Zudem wurden die Mitarbeiter per E-Mail informiert. 

Zankapfel Gehaltsanpassung
In der Mitteilung hieß es, sowohl für 2019 als auch für 2020 sei die jeweilige Inflationsrate (also die Inflationsrate der Jahre 2018 bzw. 2019) als Gehaltsplus vereinbart worden. Für Mitarbeiter mit den ältesten (und besten) Verträgen sollte es die halbe Inflationsrate plus Einmalzahlung geben, für neuere Kollektivverträge und Freie die ganze Inflationsrate.

Doch der Vertragspartner, also die ORF-Geschäftsführung, wolle sich „auf nahezu winkeladvokatische Weise“ nicht an die Vereinbarung halten: „Hier wird - entgegen der Einhelligkeit beim Vertragsabschluss - eine Textpassage des Vertragswerks plötzlich zu unseren Lasten interpretiert.“

„Nicht nachvollziehbar, rechtlich nicht möglich“
Das ORF-Management hält dagegen, man habe den Modus für die Berechnung schriftlich vereinbart: „Dass der Betriebsrat nun eine andere Berechnungsmethode heranziehen will, ist für den ORF nicht nachvollziehbar und rechtlich auch nicht möglich.“

Der beschlossene Gehaltsabschluss sehe laut ORF „ganz klar“ vor, dass nicht eine durchschnittliche Inflationsrate 2019 für die Valorisierung 2020 heranzuziehen sei, sondern ein „Prozentsatz, der der Veränderung des VPI (Verbraucherpreisindex) 2015 für Dezember 2018 zu November 2019 entspricht“. Dies sei auch so vom Stiftungsrat genehmigt worden.

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