Um 0,35 Euro pro Quadratmeter und Jahr verpachtet die Stadt Graz ihre Heimgartenflächen. Die Pacht ändert sich nicht, aber dafür die Kleingartenverordnung; die letzte Änderung gab es im Jahr 1994.
Die wichtigste Neuerung ist wohl, dass künftig auch Schwimmbecken errichtet werden dürfen. Auf Grundstücken von mehr als 300 Quadratmetern dürfen die Becken 17 Quadratmeter groß sein, auf kleineren zehn Quadratmeter. Auch begehbare Glas- und Gewächshäuser dürfen ab 1. August gebaut werden. In ihnen können Pflanzen untergebracht werden. Eine Verwendung als Wintergarten ist allerdings nicht gestattet.
"Endlich klare Spielregeln"
Der zuständige ÖVP-Stadtrat Gerhard Rüsch freut sich über die neue Lösung: "Wir haben mit den Vertretern der Kleingärten mehrere Jahre lang hart und intensiv diskutiert, jetzt gibt es endlich klare Spielregeln!"
von Gerald Richter, "Steirerkrone"
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