Die Urne - ein mit Klebeband verschlossener und versiegelter Karton - war laut Angeklagtem in einem Stahlschrank eingeschlossen. Der Schlüssel dazu war in einem Tresor verwahrt und dessen Schlüssel wiederum in einer Lade im Meldeamt. Der 43 Jahre alte Beschuldigte war nicht nur Kandidat, sondern auch stellvertretender Wahlleiter und hatte als solcher Zugang zu den Urnen.
Für Manipulation identischen Kugelschreiber verwendet
So fuhr Egger am Abend des 15. März 2009 ins Gemeindeamt und tauschte die Stimmzettel aus - die seines Gegners vernichtete er in einem Reißwolf. Er verwendete sogar denselben Kugelschreiber, der in der Wahlkabine gelegen war. Darüberhinaus legte er jedoch mehrere Zettel übereinander und drückte so das Kreuz durch, was seine Tat laut Staatsanwaltschaft auffliegen ließ.
"Ich kann's mir heute selber nicht mehr erklären", lautete die Antwort des Angeklagten, der sich schuldig bekannte, auf die Frage von Richter Oliver Kriz nach seinen Beweggründen. Er habe zwar gewusst, dass er das nicht machen dürfe - dass diese Tat strafbar ist, sei ihm aber nicht bewusst gewesen. "Das habe ich einfach verdrängt", meinte der SPÖ-Politiker.
Verteidigung verwies auf Burn-out-Syndrom des Mannes
Die Verteidigung pochte darauf, dass der 43-Jährige an einem Burn-out-Syndrom leide: Die Tat sei eine Kurzschlussreaktion aufgrund der Erschöpfung aus dem Wahlkampf gewesen. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigt zwar eine mittelgradig bis schwere depressive Erkrankung, "eine relevante psychische Erkrankung bis zum Zeitpunkt der Wahl konnte allerdings nicht festgestellt werden", erklärte der Sachverständige Walter Wagner. Der Angeklagte sei zurechnungsfähig gewesen und habe zielgerichtet gehandelt.
Als Milderungsgründe nannte der Richter das "bisherige Wohlverhalten Eggers, welches mit der Tat in auffallendem Widerspruch steht", das umfassende und reumütige Geständnis und - "das muss man im Südosten Österreichs besonders betonen" - dass der 43-Jährige das Amt nicht angenommen habe. Erschwerend hingegen kam hinzu, dass die Tat gewisse manipulative Tätigkeiten voraussetzt und die Grundfeste eines demokratischen Rechtsstaates erschüttert. Der Angeklagte nahm das Urteil an.
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