Tat am Hauptbahnhof

Schwester erstochen: Einweisung für Eyob E.

Wien
05.11.2019 13:21

Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist der Prozess gegen den 22 Jahre alten Spanier Eyob E., der im Jänner seine ältere Schwester am Wiener Hauptbahnhof erstochen hatte, am Dienstag zu Ende gegangen. Der junge Mann war aufgrund einer paranoiden Schizophrenie bereits im Vorfeld für nicht schuldfähig erachtet worden. Bei der Verhandlung zeigte er sich krankheitseinsichtig und zur Tatausführung geständig.

Wie berichtet, hatte sich die junge Frau im Jänner auf den Weg nach Wien gemacht, um mit ihrem kleinen Bruder zu sprechen, da dieser in jüngster Vergangenheit mit kruden Postings im Internet aufgefallen war. Doch zur Aussprache sollte es nicht mehr kommen. Als die Geschwister im Beisein einer Adoptivschwester der beiden aufeinandertrafen, ergriff der 22-Jährige zunächst die Flucht. Seine Schwester folgte ihm jedoch - als sie auf ihn zuging, zückte er ein Küchenmesser und stach insgesamt neun Mal auf die junge Frau ein.

„Gestochen, um zu töten“
Er habe die Bluttat in einem Krankheitsschub begangen, meinte der Staatsanwalt am Beginn der Verhandlung und zeigte den Geschworenen Aufnahmen vom Messerangriff, die eine Überwachungskamera festgehalten hatte.
„Es wurde gestochen, um zu töten. Es war reine Mordabsicht am Werk“, sagte der Staatsanwalt. Die Bilder veranschaulichten, wie der Mann zunächst mit der rechten Hand dem Opfer in die Brust sticht, die Frau dann mit der linken Hand zu sich zieht und weiter zusticht. Die Klinge drang bis zu elf Zentimeter tief in den Körper der Schwester ein, Herz, Lunge und Leber wurden getroffen.

Religiöse Fantasien
Die Frau hatte keinerlei Überlebenschance, Reanimationsversuche blieben ohne Erfolg. Im Zuge seiner Festnahme ließen getätigte Aussagen des mutmaßlichen Täters bereits darauf schließen, dass der Mann nicht zurechnungsfähig ist. So sprach er davon, Gott bzw. Jesus zu sein, und äußerte in der Folge weitere religiöse Fantasien.

„Kommt auch von den Drogen, die ich konsumiert habe“
Ein in Auftrag gegebenes psychiatrische Gutachten sollte ergeben, dass der 22-Jährige an paranoider Schizophrenie leidet, damit zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und schuldfähig war. In der Verhandlung zeigte sich der 22-Jährige geständig und auch krankheitseinsichtig. „Ich glaube aber, es waren nicht neun Messerstiche. Sondern weniger“, stellte er fest. Und weiter: „Dass ich die Schwester getötet habe, kommt auch von den Drogen, die ich konsumiert habe.“

„Er sieht, was er angerichtet hat. Er bereut das. Er sieht ein, dass er eine Behandlung braucht. Er sieht ein, dass er sehr lange, vielleicht ein Leben lang Medikamente brauchen wird“, hielt Verteidigerin Astrid Wagner fest. Seit seiner Festnahme werde der 22-Jährige entsprechend versorgt: „Bei der Polizei war er noch hochaggressiv, hat völlig wirre Angaben gemacht. Jetzt ist er sediert.“ Infolge der Medikamente habe ihr Mandant aber 20 bis 30 Kilogramm an Gewicht zugelegt.

Frühkindliche Trennung von leiblicher Mutter
Er selbst führte vor Gericht den Ausbruch der Krankheit auch auf die frühkindliche Trennung von seiner leiblichen Mutter zurück. Er sei deshalb „sehr traurig“ gewesen und habe das „nicht verstanden“. Nicht zuletzt deshalb habe er Alkohol, Marihuana und Kokain konsumiert.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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