EuGH-Entscheid

Zwangspensionierung von Richtern: Polen verurteilt

Ausland
05.11.2019 10:33

Die polnische Regierung hat zum wiederholten Male eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof einstecken müssen. Diesmal verurteilte das Gericht in Luxemburg Polen wegen der Zwangspensionierung von Richtern an ordentlichen Gerichten. Die Herabsetzung des Pensionsantrittsalters für Richter bzw. die Möglichkeit des Justizministers, Ausnahmen zu genehmigen, sehen die EU-Richter als Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht.

Die Regierungspartei PiS hat seit 2015 mit etlichen Gesetzen die Justiz umgebaut und sie sich Kritikern zufolge unterstellt. Im konkreten Fall hatte sie 2017 unter anderem neue Ruhestandsregeln für Richter an ordentlichen Gerichten durchgesetzt. Statt mit 67 Jahren sollten Frauen bereits mit 60 und Männer mit 65 Jahren in Pension gehen. Ausnahmen konnte demnach nur der Justizminister genehmigen.

Die unterschiedlichen Ruhestandsalter von Männern und Frauen seien eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Zudem beschnitten die Befugnisse des Justizministers die Unabhängigkeit der Richter, heißt es in der Urteilsbegründung.

Urteil bezieht sich noch auf die alte Regelung
Die EU-Kommission sah darin einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung sowie gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau und klagte vor dem EuGH. Die polnische Regierung änderte die Regelung daraufhin. So begrenzte sie unter anderem die Befugnisse des Justizministers und hob das Pensionsalter von Frauen auf 65 Jahre an. Das Urteil bezieht sich allerdings noch auf die alte Regelung.

EU-Kommission muss nun weiteres Vorgehen prüfen
Die EU-Kommission muss nun prüfen, ob Polen dem Urteil mit den Änderungen bereits nachgekommen ist. Falls dies aus Sicht der Brüsseler Behörde nicht der Fall ist, könnte sie erneut vor dem EuGH klagen. Dann drohen Warschau empfindliche finanzielle Sanktionen.

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