Ex-Freundin unschuldig

Mord ohne Leiche: 20 Jahre Haft für Ungar (29)

Wien
24.10.2019 17:44

Die Anklage spricht von einem Mord, die Leiche wurde aber nie gefunden. Sie dürfte mit größter Sicherheit in der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig in Wien entsorgt worden sein. Ein heikler Prozess um ein Verbrechen aus Eifersucht, ein widerrufenes Geständnis und viele Ungereimtheiten ging am Donnerstag in Wien über die Bühne. Letztlich wurde der Angeklagte wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu 20 Jahren Haft verurteilt. Für die Mitangeklagte gab es hingegen einen Freispruch.

Tatort war Ende Mai eine Wohnung in Wien-Ottakring. Sie gehörte der 30-jährigen Wienerin Maria K. Die Frau lebte dort allein, dann zog der gebürtige Ungar Mate G. bei ihr ein. Den hatte sie auf der Straße kennengelernt. „Wir waren in etwa ein Paar“, beschrieb er nun beim Mordprozess die Beziehung. Auf der Straße lernten die beiden auch einen weiteren Ungarn kennen, den sie mit nach Hause nahmen.

Landsmann mit Schraubenzieher getötet
Die Ereignisse in der Wohnung können nur durch die Aussage der Angeklagten rekonstruiert werden. Mate G. behauptete ursprünglich, er habe sich darüber geärgert, dass sein Landsmann Gyula S. (43) seine Freundin zu küssen versuchte. Daraufhin habe er ihn mit einem Schraubenzieher getötet. Maria K. soll ihn bestärkt und angefeuert haben.

Doch jetzt beim Prozess, die Verteidiger Astrid Wagner und Wolfgang Blaschitz zur Seite, sah alles anders aus: Die Geständnisse wurden widerrufen. Auch dass er einem Freund gegenüber die Tat zugegeben hat, wollte er nun nicht mehr bestätigen. Wie Gyula S. gestorben sein soll, blieb offen.

Geschworene bei Mitangeklagter uneins
Die Geschworenen nahmen es einstimmig als erwiesen an, dass der gebürtige Ungar seinem Landsmann mit einem Hammer zwei Schraubenzieher in den Schädel gerammt hatte. Die als Beitragstäterin mitangeklagte damalige Freundin des 29-Jährigen wurde von den acht Laienrichtern dagegen mit 4:4 Stimmen vom Mordvorwurf freigesprochen. Bei Stimmengleichheit war zugunsten der Angeklagten vorzugehen.

Weil sie dem 29-Jährigen beim Beseitigen der Leiche half, kam sie mit drei Monaten bedingt für die Störung der Totenruhe davon. Der 29-Jährige wurde außerdem in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, da er nach jahrelanger Heroin- und Alkoholsucht eine Persönlichkeitsstörung sowie eine Epilepsie entwickelt hat und aufgrund dessen einem psychiatrischen Gutachten zufolge als gefährlich einzustufen ist. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kronen Zeitung/krone.at

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