Die Bekanntgabe Ihres
Bundeslandes hilft uns, Sie mit noch regionaleren Inhalten zu versorgen.
Seit einem Jahr ist das umstrittene Gesetz für den Zwölf-Stunden-Tag in Kraft - dies nimmt die SPÖ im Wahlkampf nun zum Anlass, um ein ganzes Konvolut an Forderungen zu stellen. So wollen die Roten neben einem Rechtsanspruch auf eine Vier-Tage-Woche auch leichteren Zugang zur sechsten Urlaubswoche.
Wer Vollzeit arbeitet und sein Stundenpensum schon am Donnerstag abgeliefert hat, soll bereits ins Wochenende starten dürfen - und zwar ohne den Chef fragen zu müssen. So jedenfalls stellt sich das die SPÖ vor: Pünktlich zum Auftakt des Intensivwahlkampfes fordert sie einmal mehr einen Rechtsanspruch auf eine Vier-Tage-Woche.
„Der Fleiß der Österreicher darf nicht in Arbeitsverhältnisse führen, die krank machen“, sagt Parteichefin Pamela Rendi-Wagner - und verweist auf Statistiken, wonach Österreich in puncto Überstunden zu den Spitzenreitern in der EU zählt.
Video: SPÖ inszenierte Wahlkampf-Auftakt als Aufholjagd
Zugang zur sechsten Urlaubswoche vereinfachen
Es ist dies nur ein Teil eines ganzen Arbeitsmarktpakets, das die SPÖ nun vorlegt: Der Zugang zur sechsten Urlaubswoche etwa müsse so vereinfacht werden, dass man diese nach 25 Dienstjahren fix bekommt.
Auch Rückkehr zur „Aktion 20.000“ gefordert
Auch sollen All-in-Verträge erst ab gewissen Einkommensgrenzen erlaubt sein, die Rede ist von einem Verbot bis zu einer Bruttomonatsgage unter 5000 Euro. Und neben der Forderung nach leichterem Zugang zu Pflege-, Alters- und Bildungsteilzeit will Rendi-Wagner auch noch die Rückkehr der von Türkis-Blau abgedrehten „Aktion 20.000“ für ältere Arbeitslose.
Kurzum: Die SPÖ umgarnt nun ihre einstigen Stammwähler, die Arbeiter. Einfach wird das allerdings nicht - denn zuletzt wählten Arbeiter sogar eher noch ÖVP als SPÖ.
Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Wir benötigen Ihr Einverständnis, um Ihnen auch weiterhin vollen Zugriff auf unser Angebot zu ermöglichen.
Um Ihnen redaktionelle Inhalte detailliert und umfangreich aufzubereiten und so Ihr Leseerlebnis zu verbessern, nutzen wir Beiträge aus sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) und anderen Applikationen (z. B. Google Maps).
Durch die Nutzung von Cookies, JavaScript und ähnlichen Technologien haben wir mit unseren qualifizierten Partnern die Möglichkeit, Ihnen personalisierte Werbung zu zeigen.
Sollten Sie die Verarbeitung Ihrer Daten reduzieren wollen, können Sie uns auch als ePaper oder Printausgabe lesen. Weiter zum Abo-Shop.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation und den Cookie-Informationen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.