Beleuchtung vorhanden?

Auto erfasste Anhänger: Kinder ohne Helme

Niederösterreich
06.08.2019 08:43

Sind sie ein Sicherheitsrisiko? Nach dem schrecklichen Verkehrsunfall, bei dem am Sonntagabend in Niederösterreich zwei kleine Kinder in einem Fahrrad-Anhänger an den Folgen ihrer schweren Verletzungen starben, ist die Debatte darüber entfacht. Fest steht laut Polizei, dass die beiden Mädchen nicht mit einem Helm geschützt waren. Ob der Anhänger beleuchtet war - zum Zeitpunkt des Unfalles setzte gerade die Dunkelheit ein -, müssen die Ermittlungen zeigen. Das Entsetzen über den Vorfall ist indes ungebrochen.

Gegen 20.50 Uhr war es am Sonntagabend auf der Bundesstraße 19 im Gemeindegebiet von Hausleiten zur Tragödie gekommen. Ein 60-jähriger Wiener war mit seiner Ehefrau im Auto unterwegs und erfasste auf schnurgerader Strecke mit etwa Tempo 70 die 39-jährige Mutter auf dem Elektrofahrrad und den Anhänger, in dem ihre beiden kleinen Töchter im Alter von einem und vier Jahren saßen. Das Gespann wurde 15 Meter weit in einen Acker geschleudert, der Anhänger dabei völlig demoliert. Die Einjährige erlag noch vor Ort ihren Verletzungen, ihre vier Jahre alte Schwester starb wenige Stunden später im Krankenhaus, nachdem sie noch an der Unfallstelle hatte reanimiert werden können. Ein Alkotest des 60-jährigen Autofahrers ergab mit einem Wert von unter 0,1 Promille eine geringe Alkoholisierung.

„Helm ist verpflichtend“
Werden Kinder in derartigen Anhängern transportiert, so müssen sie einen Helm tragen. „Für diese Anhänger gelten dieselben Vorschriften, wie für den Transport von Kindern mit dem Fahrrad“, erklärte Polizeisprecher Walter Schwarzenecker am Dienstag gegenüber krone.at. „Der Helm ist verpflichtend.“ Im vorliegenden tragischen Fall hätten die Mädchen leider keinen getragen.

Als es zum folgenschweren Unfall kam, war kurz zuvor die Sonne untergegangen. Die Bundesstraße ist nicht ausgeleuchtet. Ausgerüstet sind die Anhänger im Fachhandel mit Rückstrahlern und dürfen auf diese Weise im Verkehr bewegt werden. „Leuchtmittel gibt es aber keine. Es ist keine Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger vorhanden - wie etwa bei Autoanhängern -, die eine Beleuchtung ermöglichen. Man muss diese Anhänger daher selbst mit Leuchtmitteln ausstatten. Hierbei ist jeder Fahrzeughalter in der Eigenverantwortung“, betont der Polizeisprecher.

Anhänger wird genau untersucht
Ob der Anhänger, in dem die beiden Mädchen saßen, beleuchtet war, müssen erst die Ermittlungen zeigen, so Schwarzenecker weiter. „Aus diesem Grund wurde er auch von den Beamten sichergestellt, um ihn genau zu untersuchen. Er ist beim Unfall sehr stark beschädigt worden, wie auf dem Foto zu erkennen ist. Das muss man sich nun ganz genau ansehen.“

Eine Einvernahme der 39-jährigen Mutter der beiden Kinder, sie wurde beim Unfall unbestimmten Grades verletzt, habe bislang nicht erfolgen können. „Aufgrund ihres psychischen Zustandes war das bislang nicht möglich“, erklärte der Polizeisprecher. 

Verkehrsteilnehmer „sehr verwundbar“
Der Unfall hat die Diskussion rund um die Sicherheit derartiger Anhänger im Straßenverkehr angeheizt. Denn fest steht, dass sich Insassen darin nahezu ungeschützt sind. Verkehrsteilnehmer seien „sehr verwundbar“, hatte ÖAMTC-Experte Steffan Kerbl dazu gegenüber der „Krone“ erklärt. Man sitze auf einem leichten Fahrzeug ungeschützt im Freien. Allerdings meinte er auch: „Sie sind nicht gefährlicher als ein Kindersitz oder Lastenfahrrad. Das Risiko hängt immer vom Einsatzgebiet ab.“

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