Boss ausgeliefert

Verfahren gegen “Gürtel-Größen”: Richard St. leugnet

Wien
14.04.2010 13:15
Nachdem der mutmaßliche Wiener Rotlicht-Boss Richard St. am Dienstag nach Wien überstellt und in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert worden ist, hat sich der am Ostersonntag am Münchener Flughafen festgenommene 39-Jährige am Mittwoch erstmals mit seinem Anwalt Christian Werner besprechen können. Das Gespräch wurde von der Justizwache überwacht. Richard St. soll die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden bestritten haben.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte Anfang April auf Basis von langwierigen Ermittlungen einer Sonderkommission des Bundeskriminalamts mit einem Schlag die angebliche Spitze der Wiener Rotlicht-Szene aus dem Verkehr gezogen. Elf Personen sitzen seither in U-Haft, darunter auch Dusan R. alias "Rocky", der angebliche Vize von Richard St., der sich aus Sicherheitsgründen vorerst weiter in der Justizanstalt Eisenstadt befindet.

Weitere Hintergründe rund um die Großrazzia am Gürtel siehe Infobox!

Der Mann, der in Wien vor wenigen Monaten "Rockys" Lebensgefährtin erschossen haben soll, wartet im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus auf sein Verfahren. Der Anstaltsleitung schien das Gefährdungspotenzial zu groß, hätte man beide Männer gleichzeitig aufgenommen.

Nachweis krimineller Organisation via Finanztransaktionen
Die Ermittlungen rund um Richard St. waren im Sommer 2008 aufgenommen worden, nachdem ein oberösterreichischer Unternehmer versucht hatte, sich am Gürtel als Bordell-Betreiber zu etablieren und damit dem 39-Jährigen in die Quere gekommen sein soll. Ursprünglich wurde in Richtung schwere Erpressung und absichtliche schwere Körperverletzung ermittelt, nach einem Großen Lauschangriff wurden die Untersuchungen ausgeweitet. Die Anklagebehörde versucht nun dem Vernehmen nach vor allem über finanz- und steuerrechtliche Transaktionen nachzuweisen, dass sich um Richard St. eine kriminelle Organisation gebildet hatte.

Neben den Inhaftierten wird gegen einige weitere "Gürtel-Berühmtheiten" ermittelt, die sich ebenso noch auf freiem Fuß befinden wie ein Anwalt, der als Beschuldigter geführt wird, weil er Verträge errichtet haben soll, auf deren Basis Steuerbetrügereien begangen worden sein könnten.

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