Regierung will berufen

Formalfehler: Moscheen-Sperre sei „rechtswidrig“

Österreich
14.02.2019 09:52

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat am Donnerstag die im vergangenen Jahr veranlasste Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) und die Schließung ihrer Moscheen für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), die von einem „heftigen Rückschlag“ für die Bundesregierung sprach. Als Grund für diese Maßnahme wird ein Verfahrensfehler angegeben.

Der Verfahrensfehler bestünde darin, dass „im Falle von Beanstandungen der Kultusgemeinde eine Frist für die Behebung der Problematik“ eingeräumt hätte werden müssen, hieß es. Die verhängten Sanktionen wären rechtskonform gewesen, wenn man diese Frist ungenützt verstreichen hätte lassen. Da keine Frist gesetzt wurde, „ist die Aufhebung der Rechtspersönlichkeit rechtswidrig“, steht in dem Gerichtsentscheid.

Regierung legt Berufung ein
Noch am Donnerstagvormittag verlautete aus dem Bundeskanzleramt: „Vonseiten des Kultusamtes werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft und es wird Berufung eingelegt.“ Das Beispiel der Arabischen Kultusgemeinde zeige aber vor allem, „dass es Aufgabe der IGGÖ ist, Klarheit und Transparenz in Bezug auf ihre Moscheeeinrichtungen zu schaffen“.

Blümel: „Nicht nachvollziehbar“
Für Kultusminister Gernot Blümel (ÖVP) ist da Urteil nicht nachvollziehbar: „Wenn jemand gegen die positive Grundeinstellung in Staat und Gesellschaft handelt, muss das auch Konsequenzen haben.“ Wenn dazu gesetzliche Änderungen erforderlich seien, dann werde die Regierung diese auch in Angriff nehmen, denn: „Politischer Islam und Radikalisierung dürfen in unserem Land keinen Platz haben.“

Die angekündigte und versprochene Professionalität und Zusammenarbeit fehle bisher leider in weiten Bereichen, die Datenlage und Klarheit sei in vielen Bereichen mangelhaft, bekräftigte man im Kultusamt. Nach derzeitigem Stand gebe es derzeit nur noch zwei Moscheeeinrichtungen, die zur Arabischen Kultusgemeinde gehören. Damit wären die Voraussetzungen für eine Kultusgemeinde, die zumindest zehn Einrichtungen benötigt, jedenfalls nicht erfüllt.

Bereits Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.

„Kampf gegen den politischen Islam“
Kurz zuvor hatte die Regierung die Schließung mehrerer Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung aller 65 Imame des türkischen Moscheenvereins Atib verkündet. Diesen Maßnahmen im „Kampf gegen den politischen Islam“, in dem am Mittwochabend Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) im Rahmen einer Podiumsdiskussion in Wien „weitere Schritte“ ankündigte, waren Prüfungen des Kultusamtes und des Innenministeriums zugrunde gelegen.

IGGÖ-Präsident begrüßt Entscheidung des Gerichts
Zur neuen Entwicklung in der Causa meinte Ümit Vural, Präsident der IGGÖ, am Donnerstag : „Ich begrüße die klare Entscheidung des Gerichts.“ Das rechtswdrige Handeln sei erkannt und korrigiert worden.

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