Hohe Wellen schlägt der „Krone“-Artikel über einen Kärntner Polizisten, der ein Rettungsauto auf dem Weg zu einem medizinischen Notfall mit seinem Streifenwagen behindert hatte. Nach Ansicht von Rotkreuz-Präsident Peter Ambrozy dürfe so ein Verhalten nicht toleriert werden: „Polizisten haben eine Vorbildfunktion!“
Der Vorfall sorgt mittlerweile schon in ganz Österreich für Kopfschütteln. Wie Mitarbeiter des Roten Kreuzes berichtet haben, soll der Polizist aus unerklärlichen Gründen mit seinem Streifenwagen bei Klagenfurt in Schrittgeschwindigkeit und mit Zickzack-Manövern vor dem Rettungsauto gefahren sein, um die Sanitäter am Überholen zu hindern. Und das, obwohl der Rettungswagen mit Blaulicht und Folgetonhorn zu einem Einsatz unterwegs war.
Da er dadurch die Einsatzfahrt verzögert hatte, machten die Sanitäter Meldung bei ihrer Leitstelle. „Wir haben damals sofort die Landespolizeidirektion informiert. Eine derartige Aktion darf nicht vorkommen, und schon gar nicht durch einen Polizisten, der eine wichtige Vorbildfunktion hat“, sagt Rotkreuz-Präsident Peter Ambrozy.
„Für Polizisten gilt besonders strenger Maßstab“
Seitens der Polizei wurde der Vorfall an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. „Wir warten nach wie vor auf die Entscheidung der Behörde. Wird eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen, richten wir dann auch die polizeiinternen Disziplinarmaßnahmen danach“, erläutert Hofrat Rainer Dionisio, der Sprecher der Landespolizeidirektion Kärnten: „Ich kann jedoch sagen, dass für Polizisten bei derartigen Vergehen ein besonders strenger Maßstab gilt.“ Übrigens: Verkehrsteilnehmer, die Einsatzkräfte blockieren oder Rettungsarbeiten behindern, riskieren laut Gesetz Verwaltungsstrafen zwischen 72 und 2180 Euro.
Mehr dazu unter:
- Polizist behindert Rettung auf Weg zum Einsatz
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