Familienbeihilfe-Zwist

Ungarn fordert EU-Verfahren gegen Österreich

Österreich
17.01.2019 13:06

Ungarns rechtskonservative Regierung unter Premier Viktor Orban hat die EU aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der umstrittenen Indexierung der Familienbeihilfe anzustreben. Laut dem ungarischen Justizministerium widerspreche die von der türkis-blauen Bundesregierung beschlossene Anpassung der Beihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland dem EU-Recht. Bei Ausbleiben eines Verfahrens sei man bereit, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzubringen, hieß es in Budapest.

Den Verstoß gegen EU-Recht habe Ungarn am 7. Jänner in einer diplomatischen Note an die österreichische Regierung angekreidet. Da „keine Reaktion“ erfolgte, habe sich die ungarische Regierung nun an EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gewandt, sagte Pal Völner, Staatssekretär im Justizministerium, am Donnerstag gegenüber ungarischen Medien.

An Ungarn ausbezahlte Familienbeihilfe deutlich geschrumpft
Völner bezeichnete die Interessen der ungarischen Arbeitnehmer als „vorrangig“, also unternehme die ungarische Regierung alles, damit die Rechte der im Ausland arbeitenden Ungarn nicht verletzt werden. Der Staatssekretär erinnerte daran, dass Österreich jetzt nur noch 56 Prozent der bisherigen Familienbeihilfe an die ungarischen Arbeitnehmer zahle, wenn ihre Kinder nicht in Österreich, sondern in Ungarn leben.

Die Höhe der Familienbeihilfe für nicht in Österreich lebende Kinder wurde ab dem 1. Jänner nach einem Index an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst. Das bedeutet erhebliche finanzielle Einbußen vor allem für osteuropäische EU-Ausländer, die in Österreich arbeiten, ihre Kinder aber nicht hier aufziehen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Familienbeihilfe kein Lohnbestandteil sei und außerdem auch für österreichische Staatsbürger gelte, deren Kinder nicht hier leben.

Widerstand von mehreren Mitgliedsstaaten und EU-Kommission
Ungarn hatte bereits im November gemeinsam mit sechs anderen EU-Ländern einen Brief an Kommissarin Thyssen verfasst, in dem sie um Unterstützung in dieser Sache baten. Rumänien drohte zudem mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Auch die EU-Kommission hat die neue Regelung als „Diskriminierung“ bezeichnet und eine Prüfung angekündigt. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens könnte bereits im Jänner erfolgen, hieß es.

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