MotoGP in Spielberg
Dass der Missbrauchsfall entdeckt wurde, war ein Zufall. Gegen den 20-Jährigen wurde wegen Cannabis- und Ecstasy-Verkauf ermittelt. Dabei stieß man auch auf die junge Mutter, die aussagte, mit dem Asylwerber in einer Lebensgemeinschaft zu sein. Er hat auch seine Vaterschaft anerkannt.
Bei Zeugnung noch keine 14 Jahre
Vor Strafe schützt ihn das nicht. Seine Freundin war zum Zeitpunkt der Zeugung noch keine 14 Jahre alt. Vor dem Gesetzt ist das Missbrauch, da ein Kind gezeugt wurde, sogar schwerer sexueller Missbrauch.









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