OGH-Urteil

Beteiligter haftet für Schaden durch Feuerwerk

Oberösterreich
02.01.2019 10:00
Porträt von krone.at
Von krone.at

Auch der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich kürzlich mit Feuerwerk - und stellte fest, dass bei einem Schaden durch eine unerlaubte Rakete alle am Abschießen Beteiligten haften.

Der Anlassfall: Drei Partygäste schossen zu Silvester unerlaubte Raketen ab. Leuchtsterne aus einer Rakete, die jedoch nicht der Beklagte abgeschossen hat, entzündeten eine Thujenhecke. Schaden: über 9000 Euro, für die der Beklagte aufkommen muss. Er leistete durch das einverständliche, gemeinsame Vorgehen einen psychischen Tatbeitrag, so der OGH.

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