Bilanz aus Linz
Auch der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich kürzlich mit Feuerwerk - und stellte fest, dass bei einem Schaden durch eine unerlaubte Rakete alle am Abschießen Beteiligten haften.
Der Anlassfall: Drei Partygäste schossen zu Silvester unerlaubte Raketen ab. Leuchtsterne aus einer Rakete, die jedoch nicht der Beklagte abgeschossen hat, entzündeten eine Thujenhecke. Schaden: über 9000 Euro, für die der Beklagte aufkommen muss. Er leistete durch das einverständliche, gemeinsame Vorgehen einen psychischen Tatbeitrag, so der OGH.
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