Konsumenten aufgepasst

Neues bei Elektrogeräten, Telefonaten und Schoko

2019 gibt’s laut AK einige Änderungen für Konsumenten: Auslandstelefonate werden billiger, die Energiekennzeichnung von Elektrogeräten verändert sich und die Schwermetallgrenze bei Bitterschokolade sinkt. Eine Verschlechterung bringt laut Konsumentenschutz der neu geregelte Rücktritt von Lebensversicherungen.
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Der Konsumentenschutz der AK hat zusammengefasst, was das neue Jahr für Änderungen mit sich bringt:

  • Auslandstelefonate: Günstiger ins EU-Ausland telefoniert man ab Mai. Ein Anruf kostet maximal 19 Cent, bisher waren es 50, verschickt man ein SMS , kostet dies in Zukunft maximal 6 Cent, derzeit sind es 20. Änderungen gibt’s auch bei den Wertkartenhandys – mehr dazu gibt’s auf Seite 23 zu lesen.
  • Energie-Kennzeichnung: Beim Kauf einer Waschmaschine oder eines Fernsehers informiert eine neue Skala von A bis G über Energieverbrauch und Effizienz.
  • Lebensversicherung: Dabei gibt’s laut AK eine Verschlechterungen. Bei Kündigung innerhalb des ersten Jahres müssen die Abschlusskosten zurückgezahlt werden. Ab Jänner gibt’s außerdem ein einheitliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen von 30 Tagen.
  • Schokoladen-Grenzwert: Schwermetal in Lebensmitteln kann die Gesundheit schädigen, aus diesem Grund gibt’s 2019 für Schokoprodukte neue Grenzwerte. Bitterschokolade darf nicht mehr als 0,8 mg/kg Cadmium enthalten.
  • Ausgehzeiten: In Österreich dürfen Jugendliche unter 14 künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 Jahren bis 1 Uhr - nur in Oberösterreich nicht: Hier endet der Spaß eine Stunde früher - um 22 und 24 Uhr.

Lisa Stockhammer, Kronen Zeitung

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