Robert K. vor Gericht

Mordprozess startet an Hadishats achtem Geburtstag

Wien
16.12.2018 06:01

Am Mittwoch wäre Hadishat acht Jahre alt geworden, an eben diesem Tag wird Robert K. (16) erstmals wegen Mordes vor Gericht stehen - unter strengsten Sicherheitskontrollen, denn es gibt auch eine Attentatsdrohung gegen den angeklagten Schüler. Dem mutmaßlichen Täter drohen 15 Jahre Haft und Einweisung in die Psychiatrie.

Wenn am kommenden Mittwoch der Prozess um den Tod der kleinen Hadishat (7) beginnt, werden die Sicherheitsvorkehrungen im Wiener Landesgericht ein bisher unbekanntes Ausmaß erreichen. Strengste Überprüfungen der Zuschauer, dazu gleich mehrere Kontrollschleusen, Sondereinheiten als Bewachung im Saal. Denn es gibt Todesdrohungen gegen den erst 16-jährigen Angeklagten, es soll sogar ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt worden sein. Beim Begräbnis des Opfers in Tschetschenien haben Verwandte, die um die Leiche des kleinen Mädchens standen, furchtbare Rache geschworen. Rache für Hadishats Tod!

Die Umstände, unter denen das siebenjährige Mädchen starb, sind von einmaliger Tragik. „Sie war zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagte der Angeklagte Robert K. ein wenig schnippisch im Verhör: „Es hätte jeden treffen können.“

„Wollte wissen, wie es ist, einen Menschen zu töten“
Der Schüler war an jenem 11. Mai zu Hause, lag auf der Couch und sah sich Videos an. Hadishat, das Mädchen von der Nebenstiege des Ditteshofes in Wien-Döbling, spielte, wie oft, in der Wohnung der Tschetschenen mit Roberts kleinem Bruder. Die Familie war vor 13 Jahren nach Österreich geflüchtet.

Auch Hadishat entstammte einer tschetschenischen Familie. Warum der 16-Jährige dann das Mädchen plötzlich gewürgt hat, wird die Kernfrage im Prozess sein. Haben Stimmen das Verbrechen befohlen, wie es der Täter im Verhör beteuert? Wo er auch Rätselhaftes sagte, wie: „Ich wollte Allwissenheit erwerben, wie das ist, einen Menschen zu töten.“ Oder war Robert K. durchaus Herr seiner Sinne, wie es der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann mit gewissen Einschränkungen befindet?

Leiche in Müllcontainer geworfen
Fest steht: Robert K. schleppte das Mädchen dann ins Bad, stach mehrmals mit einem Messer zu und warf die Leiche schließlich in einen Müllcontainer. Dann säuberte er das Badezimmer. Ausgeforscht wurde der Täter Tage später. Ein Spürhund hat den Kriminalisten den Weg zu ihm gewiesen.

Im Prozess wird es vor allem um die Psyche des Angeklagten gehen. Mitschüler beschreiben ihn als „kalt, brutal, zweigesichtig, einerseits nett und freundlich, andererseits angsteinflößend“. Laut Gutachter Hofmann litt Robert K. schon seit langem an einer mehrfachen, kaum behandelbaren Persönlichkeitsstörung, doch er wusste noch, was er tat.

15 Jahre Haft und Einweisung drohen
Robert K. war also gerade noch zurechnungsfähig. Erst später, in den Monaten der Haft, habe sich sein Zustand bis zum Vollbild einer paranoiden Schizophrenie verschlechtert, sagt der Experte. Bleibt es bei dieser Einschätzung, würden dem Angeklagten 15 Jahre Haft und die Einweisung in eine psychiatrische Klinik drohen. Ein wenig befriedigendes Ergebnis für die Angehörigen des kleinen Opfers, zumal Robert in der tschetschenischen Heimat nach Erwachsenenstrafrecht behandelt worden wäre. Was bedeutet hätte: lebenslanges Gefängnis.

Unzurechnungsfähig?
Möglicherweise aber könnte Robert K. „nur“ in die Psychiatrie eingewiesen werden. Und zwar dann, wenn die Geschworenen zur Erkenntnis kommen, dass der Jugendliche schon zur Tatzeit unzurechnungsfähig gewesen ist. Verteidigerin Liane Hirschbrich vertritt ja vehement diese Meinung.

Prozessauftakt am 8. Geburtstag des Opfers
Ausschlaggebend wird ein weiteres Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters sein. Es wird beim Prozess präsentiert, der ausgerechnet am Mittwoch beginnt, an dem Hadishat ihren achten Geburtstag gefeiert hätte.

Peter Grotter, Kronen Zeitung

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