„Verunglücktes 1. Mal“

Vergewaltigung: Bursch zu Unrecht auf Anklagebank

Wien
13.11.2018 15:03

18 Jahre alt und wegen Vergewaltigung vor Gericht - und das zu Unrecht, wie das Urteil, das am Dienstag am Wiener Landesgericht gesprochen wurde, erahnen lässt. Denn der Bursche wurde von den Vorwürfen, ein 16 Jahre altes Mädchen zum Sex gezwungen zu haben, nicht rechtskräftig freigesprochen. Dass er auf der Anklagebank landete, hatte sich der 18-Jährige jedoch auch selbst zuzuschreiben.

Der Bursch hatte am 25. April in Hietzing die 16-Jährige im Bus getroffen, die er vom Sehen kannte. Als der Autobus aufgrund einer Betriebsstörung seine Fahrt nicht fortsetzen konnte, fragte er sie, ob sie mit ihm nach Hause kommen wolle. Die Jugendliche willigte ein - sie soll „sehr leichtgläubig“ und „einfach strukturiert“ sein, wie die Staatsanwältin in der Verhandlung betonte.

„Ich hab‘s einfach laufen lassen“
In der Wohnung des Burschen kam es rasch zu Zärtlichkeiten. „Ich hab‘s einfach laufen lassen“, gestand der junge Angeklagte, „ich hab gedacht, ich probier mal.“ Man habe sich ausgezogen und geschmust, er habe sie dann hochgehoben: „Sie hat nichts gesagt.“ Geschlechtliche Handlungen im eigentlichen Sinn habe er an dem Mädchen nicht vorgenommen, weil sie das abgelehnt habe. Einen Samenerguss - DNA-Spuren waren auf dem Slip der Jugendlichen gefunden worden - gestand er vor Gericht jedoch ein. Nach dem Abend wollte der 18-Jährige von der Jugendlichen offenbar nichts mehr wissen.

„Ein verunglücktes erstes Mal“
Bei der zeugenschaftlichen Befragung des Mädchens war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die 16-Jährige erklärte offenbar, in den Angeklagten verliebt und gekränkt gewesen zu sein, als dieser nach ihrem Nein zum Sex nichts mehr von ihr wissen wollte. Das ging aus den Worten hervor, mit denen Richter Norbert Gerstberger den Freispruch begründete: „Sie haben sie wie einen heißen Stein fallen gelassen. Schön war das nicht.“ Dessen ungeachtet sei nicht nachweisbar, dass Gewalt im Spiel war und der Wille der 16-Jährigen gebrochen wurde. „Aus Sicht des Mädchens war es ein verunglücktes erstes Mal“, meinte Gerstberger.

„Was soll meine Mutter denken?“
Dass er auf der Anklagebank Platz nehmen musste, hatte der Bursch jedoch auch selbst verschuldet. Nachdem ihn das Mädchen angezeigt hatte, bestritt er in seiner Einvernahme vor der Kriminalpolizei, der 16-Jährigen nähergekommen zu sein. Ein DNA-Test belegte dann allerdings, dass er an ihrem Slip Spuren hinterlassen hatte. Seine ursprüngliche Verantwortung sei „ungeschickt“ gewesen, gab der Angeklagte zu. Bei der Polizei sei aber seine Mutter neben ihm gesessen, daher habe er nicht über Intimitäten reden wollen: „Es war mir einfach peinlich. Was soll meine Mutter denken?“ Zu diesem Zeitpunkt war der Verdächtigte noch nicht anwaltlich vertreten.

Nach dem Freispruch - die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig - erklärte der Bursche: „Mir fallen gerade zehn Kilo von der Schulter.“ Danach fiel er sichtlich erleichtert seiner Mutter um den Hals.

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