Arbeitnehmerförderung

Noch bis 31. Oktober: Fahrtkosten zurückholen

Kärnten
16.10.2018 14:33

Mit der Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten werden Berufspendler - egal ob mit dem Pkw oder als Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel - gefördert.  Anträge auf Fahrt- und Mautkostenzuschuss können noch bis 31. Oktober bei der Arbeiterkammer gestellt werden.

Für den Fahrtkostenzuschuss sind jene Arbeitnehmer anspruchsberechtigt, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf zudem 26.400 Euro nicht überschreiten.  

Auch Lehrlinge sowie berufstätige Abendschüler haben ebenso einen Anspruch auf einen Zuschuss.  Jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, können außerdem ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der Arbeiterkammer stellen.

Infos und Formulare

Antragsformulare und Vergaberichtlinien gibt es bei der Arbeiterkammer Kärnten sowie zum Download im Internet. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden. Nähere Infos unter: arbeitnehmerfoerderung.at oder Telefon 050 477-4003

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