Branche verändert sich

Trafiken im Wandel: Die Zigarette ist nicht genug

Österreich
18.09.2018 06:00

Mit dem Volksbegehren „Don’t Smoke“ rücken die Trafikanten in den Fokus. Ihre Branche hat sich verändert wie wenige andere.

Rauchverbot, Schockbilder, stetig steigende Preise: Österreich ist lange kein einladendes Land mehr für Zigarettenkonsum, sollte man meinen. Dennoch stagniert die Zahl der Raucher seit dem Jahr 2000. Den Trafikanten nutzt dieses Festhalten am Glimmstängel wenig: Niedrige Spannen und strenge Auflagen machen der Branche zu schaffen. 345 Tabakfachgeschäfte haben seit 2010 ihre Pforten geschlossen und das, obwohl ihre Branche einst dafür geschaffen wurde, um Menschen mit Behinderung zu versorgen - knapp 53 Prozent der Trafikanten sind in diesem Sinn „vorzugsberechtigt“ (siehe dazu Daten und Fakten weiter unten).

„Heute sind wir oftmals die letzten Kommunikationsszentren im Grätzl“, sagt Andreas Schiefer, Obmann der Wiener Trafikanten. Dieser Rolle entgegen kommt die schrittweise Ausweitung des erlaubten Nebensortiments, zuletzt um Kaffee und alkoholfreie Heißgetränke. Die dürfen allerdings nur zum Mitnehmen angeboten werden - einen Stehtisch oder ein paar Sessel aufzustellen, ist verboten, auch weil Gastronomen dadurch ihr Geschäft gefährdet sehen.

Die Grenzen, was erlaubt ist und was nicht, sind für außenstehende nicht immer nachvollziehbar: Sim- und Handywertkarten ja - Smartphones selbst nein. Geldtaschen, Kämme, Haarspangen, Kerzen und Rasierklingen ja -Geschenktassen, Kosmetik oder Duftöle nein. Was verkauft werden darf, legt die österreichische Monopolverwaltung fest.

Cannabis in der Trafik?
Und an die - und den Gesetzgeber - haben die Trafikanten einen Wunsch: Sie wollen ins Geschäft mit Hanf einsteigen. „Produkte mit weniger als 0,3 Prozent THC-Gehalt sind ja heute schon legal“, sagt Bundessprecher Josef Prirschl. Zurzeit nutzt das ausschließlich den Hanfshops, künftig wollen auch die Tabakfaschgeschäfte am Hanfkuchen mitnaschen, mit der Begründung: „Alle zum Rauchen gedachten oder geeigneten Produkte per Gesetz gehören in die Trafik“, so Prirschl.

Eine ähnliche Diskussion gab es vor wenigen Jahren um die E-Zigaretten. Gelöst wurde sie, indem Dampfshops nur noch Produkte ohne Nikotin verkaufen dürfen - die Trafikanten sind mit dieser Lösung zufrieden.

Ein weiterer neuer Umsatzbringer, so hoffen die Tabakverkäufer, könnten sogenannte Heat-not-burn-Zigaretten sein. Sie heizen den Tabak nicht so stark auf und glimmen nur, anstatt zu rauchen. Die Zulassung hängt zurzeit an steuerlichen Unklarheiten.

Potenziellen zusätzlichen Einnahmequellen stehen Anfang nächsten Jahres gesetzlich verordnete Ausgaben gegenüber: Mit Anhebung des Mindestalters für den Zigarettenkonsum von 16 auf 18 Jahre müssen die Zigarettenautomaten umgerüstet werden. Die Branchenvertretung rechnet mit 1000 Euro pro Automat - plus 1,6 Cent pro Altersüberprüfung, die auch die Trafikanten tragen.

Daten und Fakten
Wer darf Trafikant werden?
Kaiser Josef II. erließ 1784 das Tabakmonopol. Seit damals muss der Staat zustimmen, wenn jemand Tabakwaren verkaufen möchte. Die Posten dienten ursprünglich dazu, Kriegsinvalide, Soldatenwitwen und schuldlos verarmte Beamte zu versorgen. Heute kann sich jeder um eine Trafik bewerben, Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent sind „vorzugsberechtigt“. Dasselbe gilt für Inhaber eines Opferausweises und Bezieher einer Witwenrente. Die Monopolverwaltung entscheidet nach persönlichem Gespräch.

Was dürfen sie verkaufen?
Neben Tabakwaren und Zubehör auch Nebenartikel. Der Verkaufsraum darf dadurch den Charakter eines Tabakfachgeschäftes nicht verlieren. Zu den gesetzlichen Zusatzwaren zählen Lottoscheine und Rubbellose, Briefmarken und Park- bzw. Fahrscheine, Papier- und Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften, Ansichtskarten, Lederwaren (Geldbörsen), Glücksbringer und Reiseandenken. Die Monopolverwaltung erlaubt darüber hinaus den Verkauf von Vignetten, Postpartner-Dienstleistungen, Handywertkarten, Batterien, Eintrittskarten sowie Filme, Bücher und DVDs in begrenztem Ausmaß. Seit 1. September dürfen Kaffee und alkoholfreie Heißgetränke angeboten werden - allerdings nur zum Mitnehmen. Verboten sind Spielzeuge, Kleidung, Kosmetik, Telefone, Lebensmittel, Uhren, Feuerwerk, Schmuck oder Kondome.

Wie gehen sie mit Jugendschutz um?
Tabakwaren dürfen nur an Über-16-Jährige verkauft werden (ab. 1. Jänner 2019 an Über-18-Jährige). Wer dagegen verstößt, wird beim ersten Mal verwarnt. Beim zweiten Mal geht es zur kostenpflichtigen Nachschulung, beim dritten Mal wird gestraft.

Theresa Spari, Kronen Zeitung

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