„Weniger Bürokratie“

Grundbuch: Eingaben für Bürger online unmöglich

Ombudsfrau
13.09.2018 17:30

Im Online-Amtshelfer der Republik las Leser Franz H. aus Niederösterreich, dass Anträge für grundbücherliche Änderungen auch online, und vor allem günstiger, möglich sind. Doch Bürger können diesen Service gar nicht nutzen! Das Justizministerium verspricht nun Verbesserungen bei Amtswegen im Netz…

So weit wie möglich erledigt Herr H. mittels Bürgerkarte und Handy-Signatur seine Amtswege bereits online. Nun wollte er eine Änderung im Grundbuch vornehmen lassen. Und las dazu im  Bürgerservice-Portal www.help.gv.at, dass Anträge für Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch, Amtsdeutsch heißen die Eingaben, auch online möglich seien. Und zwar über den sogenannten „Elektronischen Rechtsverkehr“ (ERV), zu einer ermäßigten Gebühr von 44 Euro statt 62 Euro.

Da es für diesen günstigeren „Amtsweg“ kein Formular im Netz gab, wandte sich der Leser an die Hotline von help.gv.at. Die verwies ihn an das Bezirksgericht. „Dort wusste man von dieser Art der Antragstellung nichts und riet mir, die 18 Euro Mehrkosten in Kauf zu nehmen“, berichtete der Leser.

Die zuständige Stabsstelle von Bundesminister Moser räumte dazu ein, dass die online verfügbare Information missverständlich sei. Grundbücherliche Anträge zur Löschung oder Einverleibung seien im Rahmen des ERV derzeit nur für Rechtsanwälte und Notare möglich. Bürger können nur Adressänderungen vornehmen. Eine Klarstellung der Information wurde veranlasst.  Man arbeite gerade daran, künftig auch Löschungen, Einverleibungen oder das Einreichen von Unterlagen im Grundbuch digital zu ermöglichen.

Die Ombudsfrau wird aufmerksam verfolgen, ob das auch umgesetzt wird!

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