2,1 Promille am Steuer

Alkolenkerin rammte Fußgänger: vier Monate

Kärnten
04.09.2018 12:09

Eine 25-jährige Kärntnerin ist Dienstag am Landesgericht zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Die Frau hatte sich im März mit 2,1 Promille ans Steuer ihres Autos gesetzt und auf dem Nachhauseweg einen Fußgänger gerammt. Der Mann wurde schwer verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Warum sie nach einem Lokalbesuch völlig betrunken gefahren war, dafür hatte die 25-Jährige vor Richter Gernot Kugi keine Erklärung. „Ein Angestellter des Lokals hat mir sogar angeboten, mich heimzufahren. Ich habe aber gesagt, ich gehe zu Fuß - und trotzdem bin ich dann gefahren, es war eine Strecke von zwei Kilometern.“ Mit ihrem Auto kam sie im Verlauf der Fahrt immer weiter nach links, rammte einen Fußgänger und fuhr seinem Begleiter über den Fuß. Während der zweite Mann mit einer leichten Verletzung davonkam, erlitt der andere einen Halswirbelbruch.

Die Frau zeigte sich vor Gericht reumütig, entschuldigte sich im Gerichtssaal bei den Verletzten und übergab dem damals Schwerverletzten 2000 Euro Teilschmerzensgeld. Milderungsgründe, die auch Staatsanwältin Nicola Trinker ansprach: „Man darf aber nicht vergessen, dass das kein Kavaliersdelikt ist. Es hätte weit mehr passieren können.“ Richter Kugi sprach die Frau schließlich wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Die unbedingte Freiheitsstrafe begründete er mit der starken Alkoholisierung der Frau: „Wenn so etwas mit über 1,2 Promille passiert, dann geht man ins Gefängnis dafür.“

Der schwer verletzte Mann habe Glück gehabt, dass er nicht im Rollstuhl sitzt. Kugi betonte aber, dass sich die berufstätige und unbescholtene Frau wohl gute Chancen auf eine Fußfessel ausrechnen könne. Die 25-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Trinker gab keine Erklärung ab.

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