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Buschenschanken sind aus dem burgenländischen Ortsbild nicht wegzudenken. Als Orte der Geselligkeit, an denen es regionalen Wein ebenso wie herzhafte Schmankerln gibt, erfreuen sie sich großer Beliebtheit und erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Künftig darf länger als bisher ausg’steckt werden.
„Unsere Buschenschanken stehen für Gemütlichkeit, Regionalität und sind vor allem im Süden des Landes weit verbreitet. Was sie bis jetzt nicht hatten, war ein der Zeit entsprechendes Gesetz“, so SP-Agrarlandesrätin Verena Dunst. Gemeinsam mit den Freiheitlichen haben die Sozialdemokraten die bestehenden juristischen Bestimmungen für Heurigenwirte nun überarbeitet und zeitgemäß gestaltet. „Für viele kleine Wein- und Uhudler-Bauern ist die Möglichkeit, ihre Produkte auf diesem Weg zu verkaufen, ein wichtiger Teil der Existenzgrundlage“, betonen Dunst und FP-Klubobmann Geza Molnar unisono. Bisher durfte eine Buschenschank maximal drei Monate im Jahr geöffnet, sprich ausg’steckt, haben. „Mit den neuen Änderungen werden weitere bürokratische Fesseln gelöst. Es kann in Zukunft sechs Monate lang geöffnet bleiben“, unterstreicht Dunst. Zudem werden Nebenerwerbslandwirte künftig den Haupterwerbslandwirten bei der Standortwahl gleichgestellt. Außerdem dürfen sie mehr selbst hergestellte Produkte als bisher verkaufen.
Die rot-blaue Landesregierung sieht damit neben einer Erleichterung für die Winzer auch ein wichtiges Signal für den Tourismus. SP-Klubobfrau Ingrid Salamon: „Es ist vor allem für den Süden eine Riesenchance, wenn wir dieses bodenständige Kulturgut rechtlich nachhaltig absichern.“
Kronen Zeitung
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