Dritte Verurteilung

Vater versteckt Söhne seit sechs Jahren in Ägypten

Oberösterreich
10.08.2018 18:00

„Versuchen Sie aktiv, den Aufenthaltsort der Kinder bekannt zu geben, sonst werden Sie bald wieder vor Gericht sitzen“, gab Senatspräsidentin Monika Gföllner dem Angeklagten mit auf den Weg (ins Gefängnis). Der Ägypter, der mit seiner Familie in Steyr gelebt hat, hat vor nunmehr fast sechs Jahren seine Söhne in seiner Heimat versteckt - und wurde dafür bereits dreimal rechtskräftig verurteilt.

Das Familiendrama um die Söhne Ibrahim und Yusuf, die inzwischen neun und sechs Jahre alt sind, nimmt auch mit der Verhandlung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Linz kein Ende. Denn die beiden Buben sind noch immer in Ägypten. Versteckt bei der Familie des Vaters, der bei seinen diversen Verhandlungen zuletzt immer wieder behauptete, den genauen Aufenthaltsort seiner Kinder nicht zu kennen.

Mutter hat Sorgerecht
2012 macht der Angeklagte mit seinen Kindern Urlaub in Ägypten. Der Familienrat habe beschlossen, dass die Kinder in Ägypten bleiben müssen, sagte der Mann später vor Gericht aus. Er ignorierte, dass die Mutter, die ebenfalls in Ägypten geboren wurde, sowohl in Österreich als auch in Ägypten das Sorgerecht für die Söhne hat. Trotzdem wurden die Kinder zum Spielball zwischen den Familien. Der 54-jährige Angeklagte am Donnerstag: „Die Frau will die Kinder nicht sehen. Nur aus Rache geht sie zum Gericht. Meine Familie hat kein Vertrauen in diese Frau.“

Gericht glaubt Vater nicht
Der Vater kehrte 2015 nach Österreich zurück. Noch am Flughafen klickten die Handschellen. In einem ersten Prozess wurde er 2016 zu 12 Monaten Haft wegen Kindesentziehung verurteilt. Im zweiten Prozess gab es 18 Monate Haft, die der Mann derzeit absitzt. Das dritte Urteil wurde am Donnerstag vom Oberlandesgericht von 15 Monaten auf zehn Monate reduziert. Richterin Gföllner spricht nicht mehr von Kindesentführung, sondern von „Verborgenhalten. Und das ist weniger schwerwiegend.“ Trotz der reduzierten Strafe glaubt der aus drei Richterinnen zusammengesetzte Senat dem Vater nicht, dass er nicht weiß, wo sich die Kinder aufhalten. Gibt er den Aufenthaltsort nicht bekannt, droht ihm eine weitere Anklage.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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