Vorm Höchstgericht

Keine Gnade für drei Hühner im Wohngebiet

Oberösterreich
16.07.2018 16:30

Ein Rechtsstreit um drei (!) Hühner und einen 1,5 Quadratmeter großen Hühnerstall beschäftigte sogar den Verwaltungsgerichtshof. Der jetzt entschied: Das Federvieh und der Stall müssen weg aus der oberösterreichischen Wohnsiedlung.

Die drei Hendln dienten ausschließlich dem persönlichen Eierbedarf. Die Besitzerin wollte weder weitere Hühner züchten, noch die Eier zu gewerblichen Zwecken verkaufen. Zuerst lehnte die Gemeinde die Tierhaltung im Siedlungsgebiet ab _ mit Hinweis auf die Oberösterreichische Bauordnung. Dagegen legte die Tierfreundin Beschwerde ein _ mit der sich das Oberösterreichische Landesverwaltungsgericht beschäftigen musste. Auch die zweite Instanz lehnte die Hendl-Haltung ab.

Höchstgericht
 Darauf zog die streitbare Hühner-Besitzerin bis vor das Höchstgericht - und blitzte auch dort ab. Die Haltung von Hühnern in einem Wohngebiet sei mit dem Oberösterreichischen Raumordnungsgesetz unvereinbar. Jetzt müssen die Tierchen endgültig weg.

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