Wegen großer Schäden hat das Land eine bestimmte Anzahl von Ottern zur Jagd freigegeben. Jetzt wurden die ersten Fallen aufgestellt - bislang ohne Erfolg. Um bisher entstandene Schäden durch den Fischfresser abzugelten, hat das Land mit der Prüfung von Ansuchen begonnen. Vorerst geht es um etwa 100.000 Euro. Wer den Millionenschaden der Fischereiberechtigten zahlt, ist unklar.
Für die Jahre 2016 und 2017 haben Fischteichbesitzer 30 Ansuchen an das Land gestellt, für die Schäden aufzukommen. Wer für die Otterschäden in Fließgewässern aufkommt, ist derzeit unklar. „Die Schäden gehen tatsächlich in die Millionen, und es gibt auch Messungen, die eine eindeutige Korrelation zwischen dem dramatischen Fischrückgang in bestimmten Gewässern und dem Vorkommen der Otter bestätigen“, heißt es aus dem Referat von Landesrat Martin Gruber.
Ein Schadenersatz für Fische in Fließgewässern sei zivilrechtlich nicht möglich. Dennoch sei eine finanzielle Unterstützung angedacht. Um weitere Schäden zu verhindern, wurden erste Lebendfallen aufgestellt - männliche Tiere sind dann zum Abschuss frei. Künftig sollen Elektrozäune zur Otter-Abwehr gefördert werden.
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