„Musste mich wehren“

Belästigte brach Grapscher die Nase: Freispruch

Oberösterreich
07.05.2018 15:03

Ungewöhnlicher Prozess in Linz: Sowohl Opfer als auch Täter sind angeklagt. Doch wer ist Opfer, wer Täter? Dem 42-Jährigen wird angelastet, dass er die Frau in einem Linzer Lokal begrapscht hat. Sie soll sich dafür mit einem Faustschlag ins Gesicht gerächt haben. Der Grapscher bejammert vor Richterin Ursula Eichler einen Nasenbeinbruch.

„Es tut mir leid, dass ich dir die Nase gebrochen habe, aber ich musste mich wehren“, sagt die 33-Jährige in Linz zu dem Mann, der neben ihr auf der Anklagebank sitzt. Sie hat ihm das Nasenbein gebrochen, weil er sie in einem Linzer Lokal an Brust und Po begrapscht haben soll. Er ist nun wegen sexueller Belästigung, sie wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Und Richterin Ursula Eichler bekommt in der knapp eineinhalbstündigen Verhandlung mehrere Versionen des Abends in der Bar zu hören.

Opfer wollte nur reden
Die Frau schildert, wie sie im Lokal sexuell belästigt wurde. Zeugen dafür gibt es nicht. Sie wollte nach dem ungustiösen Erlebnis nur noch nach Hause und verließ mit ihrem Freund die Bar. Vor der Tür aber stellte sie ihren Angreifer zur Rede. Es kam zum Gerangel, die Jacke der Frau wurde zerrissen und in der Hitze des Gefechtes holte sie aus ... „Ein Befreiungsschlag ist legitim. Ich sehe keine Notwehrüberschreitung und schon gar keine Körperverletzung“, sagt ihr Verteidiger.

Täter beklagt seelische Schmerzen
„Ich habe noch immer seelische Schmerzen.“ Das sagt nicht etwa die sexuell belästigte Frau, sondern ihr Angreifer, der von einer Belästigung im Lokal auch gar nichts wissen will. Die Aussage der Mitangeklagten tut er als Schutzbehauptung ab. Er sei vielmehr hier das Opfer. Die gebrochene Nase schmerze nach einem halben Jahr noch immer. Eine Operation werde wohl notwendig sein. Deshalb fordert er auch 2500 Euro Schmerzensgeld.

Urteil nicht rechtskräftig
„Es gibt gewisse Gründe im Gesetz, die eine Körperverletzung rechtfertigen“, begründet die Richterin den Freispruch für die Angeklagte. Für den Grapscher gab es hingegen 1800 Euro Geldstrafe wegen sexueller Belästigung. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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