Schon bisher hatte der Gerichtshof mehrfach entschieden, dass aus dem in der Richtlinie zu Verbrauchersteuern auf Tabakwaren vorgesehenen Recht der Hersteller, die Kleinverkaufshöchstpreise frei zu bestimmen, ein Verbot staatlich festgelegter Mindestpreise folge, erinnert Generalanwältin Juliane Kokott. Nach ihrer Ansicht besteht kein Anlass zu einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung.
Rauch-Kallat-Gesetz zum Jugendschutz
Österreich hatte im Mai 2006 einen Mindestpreis von 3,25 Euro pro Packung (20 Stück Zigaretten) beschlossen - mit der Folge, dass sich 56 Sorten, die noch teilweise weniger als drei Euro gekostet hatten, verteuerten. Begründet wurde dies von der damaligen Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) mit Erwägungen des Gesundheits- bzw. Jugendschutzes.
Zum Argument des Gesundheitsschutzes erklärt die Generalanwältin, es ergebe sich aus der Rechtsprechung, dass zur Sicherung des Gesundheitsschutzes Mindestpreise für Tabakprodukte nicht erforderlich seien - dieses Ziel könne beispielsweise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren erfolgen. Raucher sollten sich also nicht zu früh auf Preissenkungen in den Trafiken freuen...
EuGH stimmt in vier von fünf Fällen zu
Die Kommission hatte Österreich und Irland im Jänner 2008 geklagt, da die Mindestpreise ihrer Ansicht nach "den Wettbewerb verfälschen und ausschließlich die Gewinnspannen der Hersteller sichern". In Sachen Mindestpreise läuft auch noch ein EuGH-Verfahren Frankreich. Ein Urteil steht auch hier noch aus.
Die Meinung des Generalanwalts ist für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend. Die Luxemburger Richter folgen in der Vergangenheit aber in vier von fünf Fällen der Meinung des Generalanwalts.
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