Kärnten habe laut Angaben des Bundeskanzleramtes bei einem Erstaufnahmezentrum für Asylanten nichts mitzureden: Die Entscheidung über Standort und Widmung liege laut Asylgesetz ausschließlich bei Innenministerin Maria Fekter (ÖVP).
Martinz legt sich jedoch mit seiner Parteifreundin an: „Das Asylgesetz ist in diesem Punkt sehr vage formuliert. Sollte der Bund darauf beharren, werden wir einen Gesetzesprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof einbringen.“
Weiters verweist Martinz auf eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, dass bei der Neuerrichtung von Bundes-Betreuungsstellen das Einvernehmen mit dem jeweiligen Bundesland hergestellt werden müsse: „Das heißt nach unserer Auffassung, dass ohne Zustimmung des Landes bei einem Erstaufnahmezentrum nichts geht. Ansonsten werden wir auch diese Sache beim Verfassungsgerichtshof einbringen.“
von Waltraud Dengel, "Kärntner Krone" und kaerntnerkrone.at









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