Informationspflichten
Durch das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) wird die Erbringung von Zahlungsdiensten im Bereich Girokonten neu geregelt. Du als Kunde wirst dadurch besser geschützt und profitierst von den getroffenen Regelungen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind Banken dazu verpflichtet, vor Vertragsbindung sämtliche Informationen und Bedingungen schriftlich oder auf einem anderen, dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Das muss in einer klar verständlichen Form sowie unentgeltlich passieren. Diese Unterlagen haben Informationen über die Bank, über die Nutzung des Zahlungsdienstes, über Entgelte, Zinsen und Wechselkurse, über die Kommunikationsart, über Schutz und Abhilfemaßnahmen sowie über die Möglichkeit der Änderung und Kündigung von Verträgen zu umfassen.
Überweisungen
Mittelfristiges Ziel ist es, dass Überweisungen nur mehr einen Tag dauern dürfen, um von Auftraggeberkonto zu Empfängerkonto im Euroraum zu wandern. Hierfür gilt jedoch, dass eine Übergangsfrist bis 1.1.2012 anberaumt wurde. Während dieser Frist muss eine Buchung innerhalb von maximal drei Geschäftstagen erfolgen, sofern die Zahlung nicht über einen Erlagschein beauftragt wurde. Wird die Überweisung in Papierform beantragt, dann darf sie bis zu maximal vier Tagen dauern. Dieselbe Frist gilt nunmehr auch für Währungen von EU-Mitgliedsstaaten außerhalb der Eurozone.
Außerdem muss der angewiesene Betrag in voller Höhe ohne Abzug von Spesen erfolgen. Entgelte dürfen nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsempfänger vor Gutschrift auf das Empfängerkonto angelastet werden.
Buchungstag = Wertstellungstag
Hattest du bisher manchmal die Situation, dass du an einem Tag Geld auf dein Konto einbezahlt hattest, es aber erst am nächsten Tag gutgebucht wurde, so ist das seit dem 1. November Geschichte. Jetzt gilt der Grundsatz, dass Zahlungen am Tag der Buchung auch tatsächlich wertgestellt werden müssen – sie sind somit sofort für dich verfügbar. Auch Überweisungen müssen an jenem Tag gutgeschrieben werden, an dem sie beim Zahlungsdienstleister, also in der Bank, eintreffen.
Ungerechtfertigte Abbuchungen
Bemerkst du, dass eine Zahlung ungerechtfertigterweise über dein Konto gebucht wurde, dann hattest du bisher 42 Tage Zeit, um diese zurückzuholen. Mit dem neuen ZaDiG wird diese Frist auf 56 Tage, also acht Wochen verlängert. Buchungen, die du nicht autorisiert hast (wie etwa Fehlbuchungen der Bank), kannst du sogar innerhalb von 13 Monaten beeinspruchen.
Kontolöschung
Beendest du den Kontovertrag mit deiner Bank, dann dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes keine Kontolöschungsgebühren mehr verrechnet werden. Hast du Kontoführungsgebühren bereits im Vorhinein für zum Beispiel ein Quartal bezahlt und beendest den Vertrag vor Quartalsende, dann müssen dir die Gebühren für die nicht mehr genutzten Zeiträume anteilig refundiert werden.









Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.