Der frühestmögliche Prozesstermin könnte im November sein. "Der Verdächtige hat aber das Recht, Einspruch gegen die Anklage zu erheben", sagte Köhl. Dann müsse die Rechtmäßigkeit vom Oberlandesgericht geprüft werden. Für den Einspruch hat der Mann 14 Tage Zeit. Ob er ein solches Vorgehen plane, war dem Staatsanwalt aber nicht bekannt.
Bisher bestritt der Verdächtige jeden Zusammenhang mit der Tat. Im Wesentlichen beruht die Anklage auf der DNA-Spur am Tatort sowie den Zeugenaussagen, wonach das Auto des Mannes in der Nähe des Tatorts gesehen worden war, erklärte Köhl.
Ehepaar erschossen – Tochter verletzt
Am späten Abend des Pfingstmontags war das Ehepaar Christoph (50) und Monika T. (49) nach der Sperrstunde in seinem Heurigenlokal erschossen worden. Tochter Tamara (21), die Hilfeschreie gehört und Nachschau gehalten hatte, wurde von einem Projektil aus einer Pistole in den Rücken getroffen und schwer verletzt. Nach dem 48-jährigen Bulgaren war international gefahndet worden.
Er wurde wenige Tage nach der Bluttat in seiner Heimat gefasst und Ende Juli nach Österreich ausgeliefert. Aber nur für die Dauer von sechs Monaten. Bis zum Ablauf dieser Frist muss dem 48-Jährigen der Prozess gemacht werden. Legt der Mann aber nun Einspruch gegen die Anklage ein, könnte es knapp werden.









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