Bereits im vergangenen Februar entdeckte die Pensionistin in ihrer Küche Wasserflecken an der Wand. Die Genossenschaft wurde informiert, der Schaden am Mauerwerk behoben. Doch das ist Irmgard U. zu wenig. 4.000 Euro Schadenersatz fordert die 57-Jährige und hat deshalb seither einen Teil ihrer Miete einbehalten.
"Der Boden ist kaputt, Schimmel hat sich gebildet. Das Wasser ist bis in den Keller durchgesickert", sagt U. und behauptet: "Verursacht hat den Schaden ein kaputtes, eingemauertes Leitungsrohr."
"Wird nicht bald bezahlt, leiten wir rechtliche Schritte ein"
Anders sieht das EBGS-Geschäftsführer Peter Schlappal: "Es gab einen Wasserschaden. Die Frau hatte aber zudem unter ihrer Abwasch einen undichten Kübel aufgestellt. Dennoch haben wir angeboten, eine halbe Monatsmiete nachzulassen, obwohl wir dazu nicht verpflichtet sind." Mehr als 600 Euro sei die Mieterin bereits schuldig. "Wird nicht bald bezahlt, leiten wir rechtliche Schritte ein", droht Schlappal.
von Tina Blaukovics, Kronen Zeitung
Symbolbild
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