Mit dem Argument, dass radioaktive Strahlung die Anbauflächen der 60 Kilometer entfernten landeseigenen Agrarschule erreichen könnte, hat das Land 2001 eine Unterlassungsklage gegen den Betrieb des Atomkraftwerks eingebracht, die vom Obersten Gerichtshof ans EU-Gericht weitergereicht wurde: Es sollte prüfen, ob österreichische Gerichte zuständig seien. Diese Prüfung läuft seit 2006. Nun soll Mitte des Jahres endlich die mündliche Verhandlung vor dem EuGH erfolgen. Mit einem Urteil sei erst Ende 2009 bis Mitte 2010 zu rechnen, heißt es.
Verfahren gegen Temelín-UVP
Ein Verfahren gegen die Temelín-Umweltverträglichkeitsprüfung, wie es Neubauer will, sollte schneller gehen: Das tschechische UVP-Gesetz verstoße direkt gegen EU-Recht, wie auch Landes-Atomexperte Radko Pavlovec meint. Neubauer will außerdem die Atommülllager-Suche nahe der oberösterreichisch-tschechischen Grenze anfechten und wirbt für eine Volksabstimmung über einen Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag, der Österreich jährlich 40 Millionen Euro kostet.
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