0,01 Euro Guthaben hatte eine Klagenfurterin vor einiger Zeit auf ihrem Konto. Das Geld stamme von der Firma „Verimount FZE“, lautete die Auskunft. Da keine Geschäftsverbindung mit so einer Firma bestand, erwartete die Bankkundin, dass diese den Fehlbetrag – sei er auch noch so gering – wieder zurückfordern würde.
98 Euro vom Konto verschwunden
Aber kurz danach passierte etwas Unglaubliches. „Ein paar Tage später waren plötzlich 98 Euro von meinem Konto verschwunden“, erzählt die junge Frau. Abgebucht von genau jener Firma Verimount FZE. Die Klagenfurterin ist nur drauf gekommen, weil sie zwei Tage nach der Abbuchung ihre Kontoauszüge kontrolliert hatte. „Ich habe die Bank natürlich gebeten, das Geld zurückzuholen.“
Auf Anfrage, warum ohne ihre Unterschrift abgebucht worden sei, erfuhr die Frau: „Es ist nicht Sache der Bank, solche Transaktionen zu überwachen.“ Eine Beraterin der Bawag bestätigt: „Heutzutage wird die Erlaubnis zur Abbuchung immer öfter per Telefon erteilt. Wie sollen wir das kontrollieren? Das müssen schon die Kunden selber machen.“
42-Tage-Frist
Bei Einzugsermächtigungen gibt es eine Frist von 42 Tagen. In dieser Zeit kann man das Geld rückbuchen; bei Lastschriften sind es nur zwei sogenannte „Banktage“ – also kein Wochenende.
Zum Glück seine Bankauszüge geprüft hat auch ein anderer Klagenfurter: „Eine Schweizer Firma hatte 15 Euro abgezogen. Durch Nachforschen kam ich drauf, dass es sich um eine Firma handelt, über die man im Internet sicher bargeldlos zahlen kann. Ich hatte diesen Service allerdings noch nie in Anspruch genommen. Keine Ahnung, wie dieses Unternehmen an meine Daten kam.“
von Serina Babka (Kärntner Krone) und kaerntnerkrone.at
Symbolbild
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